Von: luk
Rom/Bozen – Nicht geimpfte Kinder dürfen von ihren Eltern nicht in Kindergärten und Kitas eingeschrieben werden. Das stellt das Gesundheitsministerium in einem Rundschreiben neuerlich klar.
Demnach genügt es nicht, einfach die vom Gesetz vorgesehene Geldstrafe zu bezahlen. Kinder benötigen auf alle Fälle den Impfnachweis.
Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Dies muss von einem Hausarzt oder einem Kinderarzt festgestellt werden.
Der Schulbesuch – anders als zunächst berichtet – ist vom Dekret her in jedem Fall erlaubt.