Von: luk
Arzano – In Italien können die Mühlen der Justiz und Bürokratie sehr lange mahlen. Das haben auch die Hinterbliebenen einer Frau aus Arzano bei Neapel, die im Jahr 2005 verstorben ist, erfahren.
Sie haben nun vom Verwaltungsgericht 400.000 Euro zugesprochen bekommen, weil der Verstorbenen im Jahr 1992 in einem Krankenhaus eine infizierte Blutinfusion verabreicht worden war.
Seitdem hat die Italienerin an Hepatitis C gelitten. Schon 2004 war der Zusammenhang zwischen der Transfusion und der Infizierung bestätigt worden. 2005 hat sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie verstarb an den Folgen der Erkrankung.
2013 wurde das Gesundheitsministerium wegen mangelnder Wachsamkeit verurteilt. Nun hat das Verwaltungsgericht Kampanien dieses Urteil bestätigt und die Hinterbliebenen erhalten 400.000 Euro.
Die Verteidigung erwägt zudem, das Justizministerium wegen der langen Dauer des Prozesses zu klagen.