Von: apa
Rom – Die Formulierung “Vater”/”Mutter” auf dem elektronischen Personalausweis eines Kindes ist diskriminierend, weil sie nicht alle Familien, also auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, repräsentiert. Die korrekte Angabe auf italienischen Ausweisen ist daher künftig “Elternteil”. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in Rom hervor, das in Italien für Diskussionen sorgt.
Die Obersten Richter wiesen damit die Berufung des Innenministeriums in Rom gegen eine Entscheidung des römischen Berufungsgerichts ab, laut dem auf Ausweisen Minderjähriger der Begriff Elternteil, aber nicht Vater und Mutter, angegeben werden soll.
Homosexuelles Paar darf nicht als Eltern registriert werden
Das Berufungsgericht in Rom hatte angeordnet, dass auf dem elektronischen Personalausweis eines Minderjährigen, dem Kind zweier Mütter (einer leiblichen und einer Adoptivmutter), die sich für eine Stiefkindadoption entschieden hatten, nur “Elternteil” angegeben werde. Für die Richter war das ein zwingender Schritt, damit das für die Ausreise gültige Dokument den Familienstand des Kindes wiedergibt. Dieses habe das Recht, einen Personalausweis zu erhalten, der auch bei Reisen ins Ausland seine tatsächliche Familiensituation widerspiegelt, urteilte das Berufungsgericht.
Das Innenministerium hatte dagegen erfolglos argumentiert, dass das italienische Recht nur die Ausstellung von Geburts- und Personenurkunden erlaubt, in denen “Vater” und “Mutter” angegeben sind. Laut dem italienischen Gesetz darf ein homosexuelles Paar nicht als Eltern eines Kindes registriert werden. Doch zuletzt haben einige Gemeinden Neugeborene als Kinder mit zwei Müttern standesamtlich eingetragen, was zu hitzigen Diskussionen führte.
Die Lega kritisierte den Richterspruch. “Ein Kind hat das Recht auf einen Vater und eine Mutter”, argumentierte Vizepremier und Lega-Chef Matteo Salvini. Anders sieht die Lage die Senatorin der Südtiroler Volkspartei Julia Unterberger. “Das Oberste Gericht beendet eine sechs Jahre andauernde Auseinandersetzung, die für gleichgeschlechtliche Familien Leid und Diskriminierung bedeutet hat”, erklärte Unterberger, Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat gemeinsam mit dem Präsidenten der gemischten Fraktion der Abgeordnetenkammer, Manfred Schullian, in einer Mitteilung.
“Niemand hat jemals die männlichen und weiblichen Figuren, die Rolle des Vaters oder der Mutter oder die traditionelle Familie in Frage gestellt. Es ging einfach darum, keine künstlichen Realitäten zu konstruieren und alle Familien anzuerkennen. Denn wenn ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter hat, wäre es ungerecht, wenn diese trotzdem als Vater und Mutter aufscheinen müssen”, hieß es in einer Presseaussendung.
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