Von: mk
Rom – Viktor Emanuel von Savoyen ist tot. Am 12. Februar wäre er 87 Jahre alt geworden. Er war letzter Kronprinz des italienischen Königreichs und bis zum 7. Juli 2006 Oberhaupt des Hauses Savoyen. Von italienischen Monarchisten wurde er als Vittorio Emanuele IV bezeichnet.
Verstorben ist er in Genf in der Schweiz, zitiert die Nachrichtenagentur Ansa eine offizielle Mitteilung des Hauses Savoyen.
Todeszeitpunkt war demnach am heutigen Samstag um 7.05 Uhr in der Früh. Wann die Beerdigung stattfindet, wird noch mitgeteilt. Viktor Emanuel von Savoyen sei friedlich im Kreis seiner Angehörigen verstorben, hieß es.
Den größten Teil seines Lebens lebte Viktor Emanuel im Exil außerhalb Italiens, das nach dem Referendum über die Abschaffung der Monarchie in Italien 1946 zur Republik geworden war, wobei männlichen Angehörigen der italienischen Königsfamilie ein Aufenthalt in Italien verboten war. Seine Kindheit verbrachte Viktor Emanuel in Genf und in Portugal.
1992 stellte er einen offiziellen Antrag auf die Erlaubnis einer Rückkehr nach Italien. Über viele Jahre bemühte er sich durch zahlreiche Kontaktaufnahmen zu italienischen Politikern darum, diesem Antrag zum Erfolg zu verhelfen. Erst im März 2002 durfte Viktor Emanuel mit seiner Familie zurückkehren, nachdem die Verfassung des Landes geändert worden war und er sowie sein Sohn die Abschaffung der Monarchie bestätigt und einen schriftlichen Eid auf die Verfassung abgelegt hatten.
Während seines Exils und danach war Viktor Emanuel immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen – nicht zuletzt, weil er auf einer Mitgliederliste der Geheimloge P2 stand, die von Licio Gelli angelegt worden war.
Nach einer Schießerei am 18 August 19 78 wurde der Prinz wegen missbräuchlichen Tragens einer Schusswaffe „außerhalb seiner Wohnung“ zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Juni 2006 wurde er aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Potenza wegen Korruption, Fälschung und Ausbeutung von Prostituierten im Casino Campione d’Italia erneut festgenommen. Am 23. Juni 2006 wurde er nach einem teilweisen Geständnis der ihm zur Last gelegten Tatsachen in einem Haus in Rom unter Hausarrest gestellt. Das Revisionsgericht von Potenza hob am 20. Juli 2006 seinen Hausarrest auf und verhängte nur ein Ausreiseverbot. Am 13. März 2007 beantragte die Staatsanwaltschaft Como nach umfassender Auswertung aller Abhörmaßnahmen die Einstellung der beiden Ermittlungsverfahren, die sich auch gegen mehrere Unternehmer und einen Bürgermeister gerichtet hatten. Auch Viktor Emanuels Cousin Simeon von Sachsen-Coburg-Gotha, der frühere König von Bulgarien, war in den Fall verwickelt. Am 27. März verfügte das Gericht in Como die Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen.
Kurz nach seiner zweiten Verhaftung wurde Viktor Emanuel vom Rat der Senatoren des Königreichs (Consulta dei senatori del Regno), einem 1955 von seinem Vater eingesetzten Gremium von ursprünglich ca. 160 früheren Senatoren, das über die Thronprätendentschaft sowie die Ehre des Hauses Savoyen wachen soll, als Oberhaupt des Hauses abgesetzt und durch seinen Cousin Amadeus von Savoyen, Herzog von Aosta, ersetzt, der als neuer „Chef des Hauses Savoyen“ den Titel Herzog von Savoyen annahm. Da kein gerichtlicher Schuldspruch vorlag, wurde als offizielle Begründung Viktor Emanuels nicht ebenbürtige Heirat genannt, die gegen das Hausgesetz verstoße.
Im November 2007 kündigten Viktor Emanuel von Savoyen und sein Sohn offiziell eine Schadensersatzklage in Höhe von 260 Millionen Euro gegen den italienischen Staat an und forderten die Rückerstattung sämtlicher bei der Gründung der italienischen Republik beschlagnahmten Vermögenswerte. Begründet wurde die Schadensersatzklage mit der Wiedergutmachung für das moralische Unrecht, das ihm und seinem Sohn Emanuel Philibert während des Exils angetan worden sei. Die Forderung, von der sich die restlichen Mitglieder des Hauses Savoyen distanzierten, stieß auf heftige Kritik. Die italienische Regierung erklärte in einer Stellungnahme, dass nicht nur der italienische Staat dem Haus Savoyen nichts schuldig sei, sondern im Gegenteil sich der italienische Staat selber die Einreichung einer Schadensersatzklage gegen das Haus Savoyen wegen dessen gravierender Verantwortung während des Faschismus vorbehalte.
Im Januar 2022 verklagte er gemeinsam mit seinen Schwestern den italienischen Staat auf Rückgabe der Familienjuwelen.