Von: mk
Rom – In einem Rundschreiben des Innenministeriums, das am Samstagabend von Kabinettschef Bruno Frattasi unterzeichnet wurde, wird präzisiert, dass auch bei körperlichen Aktivitäten im Freien Maskenpflicht herrscht.
Das Rundschreiben wurde an die italienischen Präfekturen verschickt und soll Unklarheiten in Zusammenhang mit dem Ministerialdekret vom 7. Oktober aus dem Weg räumen berichtet die Nachrichtenagentur Ansa. Ob die Regelung auch in Südtirol gilt, steht derzeit noch nicht fest.
Im Rundschrieben wird betont, dass nur im Fall sportlicher Aktivität keine Atemschutzmaske nötig sei, bei motorischen Aktivitäten gelte hingegen weiterhin die Maskenpflicht im Freien. Bei Entwürfen sei von einer Befreiung sowohl bei sportlichen als auch motorischen Aktivitäten die Rede gewesen. Im Text, der im Amtsblatt veröffentlicht wurde, werden nur mehr sportliche Aktivitäten genannt.
Am Sonntag präzisierte das Innenministerium, dass nur für das Spazierengehen die Maskenpflicht im Freien die Maskenpflicht gilt. Footing (als Trainingssportart praktiziertes schnelles Gehen und Laufen), Joggen und Radfahren gelten hingegen als sportliche Aktivitäten und sind auch ohne Maske erlaubt.
Die Gemeinde Buddusò auf Sardinien prescht unterdessen vor und hat das Verbot privater Feiern bereits vorweggenommen. Ein Ministerialdekret, das möglicherweise bereits am Montag verabschiedet wird, könnte eine solche Regelung für das gesamte Staatsgebiet vorsehen. Eine Ausnahme gilt bei Feiern unter Familienangehörigen. Bürgermeister Giovanni Antonio Satta bestimmte außerdem, dass sich nur 30 Personen gleichzeitig auf dem Friedhof aufhalten dürfen.
Weil in 160 Gemeinden auf Sardinien Wahlen am 25. Und 26. Oktober stattfinden, wird eigens noch einmal an die Sicherheitsvorschriften für Wahllokale erinnert.