Von: mk
Rom – Das Verfassungsgericht in Rom hat entschieden, dass die Regelung, wonach Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters erhalten, verfassungswidrig ist. Damit könnten in Zukunft Kinder eines Ehepaars auch den Nachnamen der Mutter erhalten.
Ob das Urteil damit alle Zweifel in Zusammenhang mit der Namensgebung beseitigt, ist allerdings noch unklar. Medienberichten zufolge verweist der Trientner Anwalt Alexander Schuster darauf, dass von Genua aus auf die Problematik aufmerksam gemacht worden sei. Grundsätzlich gehe es um die Gleichheit von Mann und Frau in einer Ehe.
Nun könne zwar bei den Kindern ausgewählt werden, ob sie den Nachnamen des Vaters oder der Mutter erhalten. Unklar bleibt allerdings die Frage eines doppelten Nachnamens. Dies sei in anderen EU-Mitgliedsstaaten möglich, in Italien sei es bislang allerdings noch unüblich.