Urteil bestätigt, Kind bleibt beim „Stiefvater“ – VIDEO

Nachhilfelehrerin bekommt Kind von Schüler: 36-Jährige muss ins Gefängnis

Freitag, 27. Oktober 2023 | 08:38 Uhr

Von: ka

Prato – Indem es eine Nachhilfelehrerin, die ihren damals erst 13 Jahre alten Schüler zu sexuellen Handlungen genötigt und von ihm ein Kind bekommen hatte, zu einer Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren Haft verurteilte, setzte das römische Kassationsgericht einen endgültigen Schlusspunkt unter einen der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der Toskana.

Die Höchstrichter wiesen den Berufungsantrag der bereits in den ersten beiden Instanzen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilten Frau zurück, bestätigten den Richterspruch des Schwurgerichts und verfügten die umgehende Überstellung der heute 36-Jährigen in ein Frauengefängnis.

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Der unglaubliche Fall sexueller Handlungen und sexueller Gewalt hatte seinen Anfang genommen, als die Mutter des zu dieser Zeit 13-jährigen Buben ihre damalige Freundin – eine damals 29-jährige Krankenhausangestellte – damit beauftragt hatte, ihrem Sohn Nachhilfeunterricht in Englisch zu geben.

Allerdings war es nicht nur beim Sprachunterricht geblieben. Laut Ansicht der Staatsanwaltschaft, denen sich alle drei Instanzen anschlossen, hatten sich die ersten sexuellen Begegnungen zwischen der Nachhilfelehrerin und dem damals erst 13-jährigen Schüler im Frühjahr und Sommer des Jahres 2017 in der Wohnung des Schülers zugetragen. Wenige Monate später – damals war der Schüler 14 Jahre alt geworden – war den Ermittlungen zufolge auch die Wohnung der damals 31-jährigen Täterin zum Schauplatz sexueller Handlungen geworden. Im November des Jahres 2017 war die Nachhilfelehrerin schließlich von ihrem Schüler schwanger geworden. Spätere DNS-Analysen hatten die Vaterschaft des Minderjährigen bestätigt.

Während des Prozesses in erster Instanz hatte die Angeklagte dem Gericht versichert, dass sie sich in den Jungen verliebt hatte und ihm restlos verfallen war. Den Aussagen des heute 19 Jahre alten jungen Mannes zufolge hätte ihn die Nachhilfelehrerin aber erpresst. Nach der Geburt des Kindes hätte sie dem damals noch minderjährigen Opfer, das sich zutiefst geschämt hatte, damit gedroht, gegenüber seinen Freunden und Schulkameraden die ganze Sache auffliegen zu lassen und das Baby direkt zu ihm bis in die Schule zu bringen. Als Gegenleistung für sein Schweigen hätte sie vom Jugendlichen wöchentlich ein Treffen verlangt.

Die Richter des Kassationsgerichtshofs sahen es im Einklang mit den Urteilen der ersten beiden Instanzen als erwiesen an, dass die sexuelle Beziehung begonnen hatte, bevor der Junge 14 Jahre alt geworden war. Zudem gelangten auch sie zur Ansicht, dass der heute 19-Jährige Opfer einer sexuell motivierten Erpressung geworden war.

Einzig der Ehemann der 36-Jährigen kommt ungeschoren davon. Der 35-jährige Mann, der in erster Instanz wegen Personenstandsfälschung zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden war, weil er sich laut Ansicht des Gerichts von Prato trotz der Kenntnis über die wirkliche Vaterschaft des kleinen Buben die Vaterschaft des Kindes zugeschrieben habe, war bereits im Berufungsverfahren freigesprochen worden. Den Richtern des Schwurgerichts zufolge hatte er die Tat nicht begangen.

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Vom Corriere della Sera interviewt, versichert er, dass er den inzwischen fünfjährigen Buben wie seinen eigenen 15-jährigen Sohn aufziehen werde. Er verabschiedete sich von seiner Frau, die seit Mittwoch im Gefängnis sitzt, und versprach ihr, dass er für beide Kinder Sorge tragen werde.

„Nach dem Bekanntwerden des Falles haben viele geglaubt, dass ich meine Frau verlassen würde, aber stattdessen hat es uns noch enger zusammengeschweißt. Ich werde ihn wie meinen eigenen Sohn aufziehen. Für mich gibt es keinen Unterschied, beide sind meine Kinder“, so der Ehemann der Verurteilten gegenüber dem Corriere della Sera.

Dazu befragt, ob er mit dem heute 19-jährigen leiblichen Vater des Fünfjährigen Kontakt habe, meint der Mann, dass dieser bereits nach dem Urteil des Berufungsgerichts abgebrochen sei. „Er oder seine Angehörigen erscheinen nach den Urteilen aber vor meinem Haus, um zu sehen, ob meine Frau fortgebracht wird“, so der 35-Jährige.

Der Mann, der sich fortan um beide Kinder kümmern muss, sieht eine schwierige Zeit auf sich zukommen. Da er in seinem familiären Umfeld aber auf breite Unterstützung zählen könne, so der 35-Jährige, blicke er zuversichtlich auf die kommenden Jahre.

Viele Fragen bleiben aber offen. Wird der fünfjährige Bub, der in eine ganz besondere Familie hineinwächst und höchstwahrscheinlich eines Tages die ganze Wahrheit über seine Herkunft erfahren wird, sein Schicksal annehmen und richtig damit umgehen können? Wird sein um zehn Jahre älterer Halbbruder ihn wie sein Vater als „seinen Bruder“ akzeptieren?