Von: mho
Bozen/Rom – In Scheidungs- und Trennungssituationen mit Kindern gibt es immer wieder so genannte “Schlaumeier”, denen es die Zahlung von Unterhalt für das oder die gemeinsamen Kinder zu umgehen gelingt. Laut dem von der Sonntagszeitung “Zett” zum Thema interviewten Meraner Rechtsanwalt Thomas Schnitzer kommen auf diese Alimente-Verweigerer fortan schwere Zeiten zu.
In Italien sei nämlich jüngst ein neues Gesetz in Kraft getreten (Nummer 122 vom 7. Juli 2016), welches das Recht auf Unterhalt entschieden stärken könnte. Dem auf eine EU-Rechtsnorm zurückgehende Bestimmung zufolge sind Jugendgerichte seit dem 23. Juli dazu befugt, weitreichenden Einblick in staatliche Datenbanken zu nehmen, welche Aufschluss über die tatsächlichen Vermögenswerte unterhaltspflichtiger Elternteile geben. Dies betreffe nicht nur jene in Italien befindlichen, sondern auch eventuelle im Ausland deponierte Güter oder Geldvermögen. Es werde also künftig sehr viel schwieriger sein, rechtzeitig “in Sicherheit” gebrachte Vermögensgüter vor Gerichten und staatlichen Stellen geheim zu halten, und sich in Folge als völlig mittellos darzustellen. Auch eine klarere Regelung der Vollstreckung im Falle von Unterhaltspflichten soll die Rechtssicherheit von Scheidungsmüttern und -kindern stärken.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass sich bereits mit der alten Gesetzeslage die allermeisten unterhaltspflichtigen Elternteile, meistens nun mal Väter, in die Verantwortung genommen und regelmäßig ihrer Zahlungspflicht nachgekommen seien. Laut dem Geschäftsführer des Vereins Väter Aktiv, Michael Bockhorni, gehört nur einer von zehn Väter zu so genannten Drückebergern, welche die Auflagen verletzen würden – meist zu triftigen Gründen. So käme es durchaus vor, dass gewisse Väter mehr Unterhalt zahlen müssten, als sie effektiv verdienen. In solchen Fällen springt die Unterhaltsvorschussstelle des Landes ein.