Von: ka
Brindisi – In der süditalienischen Stadt Brindisi ist das erste Mal das von Ministerpräsident Mario Draghi verfügte Dekret, das für alle Sanitätsberufe die Impfpflicht und für alle Angestellten, die den Bestimmungen nicht nachkommen, die Suspendierung von der Arbeit und vom Lohn vorsieht, angewandt worden.
Ein Krankenpfleger, der sich geweigert hatte, sich impfen zu lassen, wurde am Dienstagnachmittag mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Dezember suspendiert. Der Impfgegner wird bis zu diesem Datum weder seinen Lohn noch die Sozialbeiträge erhalten. Weitere vier Krankenpfleger wurden verwarnt und schriftlich dazu „eingeladen“, sich impfen zu lassen. Fünf Tage nach der Zustellung und nach einer medizinischen Eignungsprüfung könnte ihnen andernfalls ebenso die Suspendierung winken.
Ähnlich wie andere italienische Sanitätsbetriebe hatte auch die lokale Sanitätseinheit von Brindisi nach der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets Nummer 44 vom 1. April 2021 eine Liste von jenen Angestellten der Sanitätsberufe erstellt, die ihrer Impfpflicht bisher nicht nachgekommen waren. Nachdem mitgeteilt worden war, dass im Falle einer Missachtung der Impfpflicht die lokale Sanitätseinheit gezwungen sein wird, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, schmolz die Anzahl der „Impfskeptiker“ von ursprünglich rund 400 bald auf nur mehr wenige Dutzend zusammen.
Am Dienstag zeigte der Sanitätsbetrieb von Brindisi, dass die angedrohten disziplinarischen Konsequenzen, die bis zur Suspendierung von der Arbeit und vom Lohn reichen können, keine leeren Worte waren. Am Nachmittag wurde der erste Krankenpfleger, der eine Impfung verweigert hatte, mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Dezember suspendiert. Der Generaldirektor des lokalen Sanitätsbetriebs von Brindisi, Giuseppe Pasqualone, erklärte, dass bei der Verhängung der harten Maßnahme auch die für öffentliche Beschäftigte geltenden Dienstvorschriften sowie die gesetzlichen Normen für die Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt worden waren.
Zusammen mit vier seiner Kollegen hatte der betreffende Krankenpfleger dem Sanitätsbetrieb über dem eigenen Rechtsanwalt einen Brief zukommen lassen, in dem er dem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass er den festen Willen habe, sich nicht impfen zu lassen, und dass er beabsichtige, nach dem vom Betrieb verhängten Zwangsurlaub in den Dienst zurückzukehren. Zugleich legte der Krankenpfleger ein ärztliches Attest vor, das dem Sanitätsangestellten Pathologien bescheinigt, die nach Ansicht des Arztes, der das Dokument ausgestellt hatte, mit der Gabe des Impfstoffs unvereinbar sind.
Der Sanitätsbetrieb ließ diese Einwände aber nicht gelten. Letztendlich erwies sich das ärztliche Attest für den Impfgegner sogar als Bumerang. „Wir sind imstande, fast alle an verschiedenen Krankheiten leidenden Personen zu impfen. Das ärztliche Attest hat den unmittelbaren Schritt zur Suspendierung eingeleitet, weil es offensichtlich ist, dass dieser Angestellte, von dem weder eine Eignungsprüfung noch eine Impfung verlangt werden können, nicht eine Rückkehr in den Dienst erlaubt werden kann“, so der Generaldirektor des lokalen Sanitätsbetriebs von Brindisi.
Zudem schloss der Generaldirektor kategorisch jegliche Möglichkeit aus, nicht geimpften Mitarbeitern des Gesundheitswesens, einschließlich Ärzten, Krankenpflegern und Pflegehelfern andere Aufgaben im Gesundheitsbereich zuzuteilen. „Ich kann nicht verstehen, wie Gesundheitsangestellte glauben können, einem anderen Beruf als ihrem Sanitätsberuf nachzugehen. Ein Sanitätsangestellter hat nicht an einem Wettbewerb teilgenommen, um Verwaltungsmitarbeiter zu werden“, unterstrich Giuseppe Pasqualone.
Der Generaldirektor fügte hinzu, dass er das Verhalten dieser Krankenpfleger besonders gegenüber ihren Kollegen, die geimpft worden waren und sich nicht vor dem Dienst auf den Covid-19-Stationen gedrückt hatten, nicht richtig finde.
Die vier Kollegen des suspendierten Krankenpflegers, die kein ärztliches Zeugnis vorgelegt hatten, wurden verwarnt und schriftlich dazu „eingeladen“, sich impfen zu lassen. Anschließend werden sie sich einer medizinischen Eignungsprüfung unterziehen müssen. Sofern sie noch über Urlaubstage verfügen, könnte ihnen nach dem Zwangsurlaub ebenfalls die Suspendierung winken. Der Rechtsanwalt des suspendierten Krankenpflegers kündigte indes gegen die Entscheidung des Arbeitgebers einen Rekurs an.
Die Sanitätseinheit von Brindisi beschloss, hart durchzugreifen. Und Südtirol? Laut durchgesickerten Informationen flatterten ersten heimischen „Impfskeptikern“ unter den heimischen Sanitätsangestellten Briefe ins Haus.