Von: apa
Vor zahlreichen kirchlichen Würdenträgern und Gläubigen hat am Samstag in Rom eine feierliche Messe zur Kreierung von 21 neuen Kardinälen stattgefunden. 20 von ihnen dürften an einer Papstwahl teilnehmen, weil sie das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Papst überreichte den neuen Kardinälen während der Feier ihr Ernennungsdekret und das rote Birett als Kopfbedeckung.
“Die Freude an der Begegnung mit anderen, die Sorge um die Schwächsten: das muss euren Dienst als Kardinäle beseelen. Den Weg Jesu zu gehen bedeutet schließlich, Baumeister der Gemeinschaft und der Einheit zu sein”, sagte der Papst in seiner Predigt.
Kardinalskollegium besteht jetzt aus 253 Mitgliedern
Nach dem sogenannten Konsistorium wird das Kardinalskollegium 253 Mitglieder zählen. Davon sind vorerst 140 jünger als 80 und damit Papstwähler. Bis Ende 2025 werden indes fünfzehn Kardinäle aus dem Kreis der Papstwähler ausscheiden, unter ihnen der Wiener Kardinal Christoph Schönborn, der am 22. Jänner seinen 80. Geburtstag feiert.
Der 99-jährige Angelo Acerbi, ein ehemaliger Nuntius, ist der einzige der neuen Kardinäle, der wegen Überschreitens der Altersgrenze nach jetzigem Stand nicht an einem Konklave teilnehmen darf. Er ist der älteste lebende Kardinal.
In Europa befördert der Papst den Belgrader Erzbischof Nemet (68) zum Kardinal. Der Steyler Missionar lebte um die Jahrtausendwende mehrere Jahre lang in Österreich und war auch Kaplan in Mödling bei Wien. Der international gut vernetzte Ordensmann ist seit 2021 auch Vizepräsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE). Er bemüht sich, Brücken zwischen Ost und West zu bauen und unterstützt maßgeblich den synodalen Prozess der Kirche.
Das größte Konsistorium der Kirchengeschichte hatte 2001 Johannes Paul II. veranstaltet, als er gleichzeitig mehr als 40 neue Kardinäle ernannte. Dabei überschritt er die von Paul VI. im Jahr 1968 erlassene Höchstzahl von 120 Wahlberechtigten – zeitweise gab es unter Johannes Paul 135 Purpurträger unter 80 Jahren. Das Kirchenrecht sieht die Versammlung der Kardinäle auf zwei Weisen vor: Als ordentliches Konsistorium, an dem nur die in Rom lebenden Kardinäle teilnehmen, und als außerordentliches Konsistorium unter Beteiligung aller Kardinäle der Kirche.
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