Von: luk
Vicenza – Gelegenheit macht bekanntlich Diebe und wer es Übeltätern zu leicht macht, wird in Italien offenbar vom Staat belehrt.
In Vicenza war dies vor wenigen Tagen der Fall. Ein Autofahrer hatte im Süden der Stadt in der Nähe des Santuario Monte Berico geparkt und dabei das vordere linke Seitenfenster rund zehn Zentimeter geöffnet gelassen. Als er zurückkehrte, fand er einen Strafzettel in Höhe von 42 Euro vor. In der Erklärung stand, die geöffnete Seitenscheibe sei eine Einladung für Diebe gewesen. Er habe keine geeigneten Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine unbefugte Nutzung des Fahrzeugs zu verhindern.
Es mag kurios erscheinen, dass das Parken eines Autos mit geöffnetem Fenster als Gesetzesverstoß gewertet werden kann. Der Stadtpolizist hat aber laut Corriere della Sera Artikel 158, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung angewandt. Und der besagt: „Während des Parkens und Haltens muss der Fahrer die geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Unfälle zu vermeiden und eine Nutzung des Fahrzeugs ohne seine Zustimmung zu verhindern.“
In einfachen Worten: Wer sein Auto abstellt, muss auch darauf achten, es nicht leicht zugänglich für Kriminelle zu machen. Das bedeutet beispielsweise, keine Schlüssel im Fahrzeug sichtbar zurückzulassen oder nicht das Fenster offenzulassen. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 42 und 173 Euro rechnen.
Der betroffene Autofahrer will gegen das Knöllchen keinen Einspruch einlegen, sondern das Bußgeld bezahlen. Gleichwohl fällt es ihm aber schwer, Sinn in dieser Strafe zu finden. Er stellt die Frage, ob der Hausverstand angewandt wurde.
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