Von: ka
Rom – Seit dem 1. Februar ist die Regelung in Kraft, nach der über 50-Jährige, die nicht geimpft sind, mit einer Geldbuße von 100 Euro belegt werden. Von den rund 1,5 Millionen Italienern, unter denen sich auch nicht wenige Südtiroler befinden, ist aber noch kein Einziger bestraft worden. Der Grund ist, dass die zuständige Agentur der Einnahmen, die die Briefe mit der Zahlungsaufforderung verschicken müsste, vom Ministerium nie die Listen der zu bestrafenden Ungeimpften erhalten hat.
Die Nachricht, dass die zukünftige Strafe für Über-50-jährige Ungeimpfte nur aus einem einmaligen Bußgeld von 100 Euro bestehen soll, war bereits nach dem Bekanntwerden nicht nur von vielen Virologen, sondern auch von großen Teilen des Pflegepersonals mit Ungläubigkeit und Entsetzen aufgenommen worden. „Wenn man denjenigen, die sich der Impfpflicht entziehen, ein einmaliges Bußgeld von 100 Euro auferlegt, das in etwa zwei Parksünden – zweimal 41 Euro – entspricht, ist die Impfpflicht selbst ein grotesker Witz“, hatte der bekannte Virologe und Immunologe Roberto Burioni das Bußgeld kommentiert.
Angesichts der Verzögerungen, die mit der Eintreibung der Geldstrafe einhergehen, scheint der Begriff „grotesker Witz“ mehr als nur passend zu sein. Die für die Eintreibung der Geldstrafen zuständige „Agentur der Einnahmen – Einzug“ verfügt nicht über die Listen der rund 1,5 Millionen ungeimpften Italiener, die über 50 Jahre alt sind. Ohne Listen der ungeimpften Über-50-Jährigen können die Betreiber weder Mahn- noch Strafbescheide ausstellen, was die abschreckende Wirkung der bereits sehr geringen Geldbuße weiter schwächen dürfte. Diese Langsamkeit der Umsetzung der Bußgeldeintreibung könnte dafür sorgen, dass die Betreffenden die Strafbescheide – falls überhaupt – erst nach der Pandemie erhalten werden. In diesem Fall ist es absehbar, dass die Empfänger Rekurse einreichen und die Friedensgerichte anrufen werden.
Laut dem Dekret vom 7. Januar 2022 müssen die einmalige Geldbuße diejenigen Über-50-Jährigen zahlen, die am 1. Februar 2022 noch nicht den Impfzyklus begonnen haben. Sie gilt aber auch für diejenigen, die ihre zweite Dosis nicht erhalten haben, und für jene, denen innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Grünen Passes keine Auffrischungsimpfung verabreicht worden ist. Nach den Ungeimpften werden also auch jene, die die zweite oder dritte Dosis verweigert haben, zu unterschiedlichen Zeiten zur Kasse gebeten werden.
Für dieses Prozedere fehlen der Agentur aber die Listen der Ungeimpften. Die Bereitstellung der Listen der zu sanktionierenden Über 50-Jährigen ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums. Dieses erhält die Namen von der Sogei – einem IT-Partnerunternehmen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen – das anhand der Gesundheitskarten die ungeimpften Bürger ermittelt und diese Daten mit den Steuernummern abgleicht.
Cinquantenni al lavoro con super green pass
Cinquantenni al lavoro con super green passScatta oggi per gli ultracinquantenni l'obbligo di green pass rafforzato per accedere ai luoghi di lavoro. In Valle D'Aosta abbiamo trovato una situazione particolare, con un'alta percentuale di cinquantenni non vaccinati. Valeria Papitto e Loredana Pianta dal Tg3 delle 12 del 15 febbraio 2022
Posted by Tg3 on Tuesday, February 15, 2022
Die „Agentur der Einnahmen – Einzug“ übernimmt eigentlich nur die Aufgabe des Postboten. Nach dem Erhalt des ersten Briefes hat der betreffende Empfänger zehn Tage Zeit, beim Sanitätsbetrieb Einspruch zu erheben. Gründe dafür könnten beispielsweise eine fehlende Eintragung der erfolgten Impfung oder eine ärztliche Befreiung von der Impfpflicht sein. Anschließend hat der Sanitätsbetrieb zehn Tage Zeit, dem Gesundheitsministerium – also der Sogei – die entsprechenden Unterlagen zu übersenden. Sollten hingegen keine Gründe vorliegen, die einer Impfung entgegenstehen, stellt die „Agentur der Einnahmen – Einzug“ innerhalb von 180 Tagen die Geldstrafe aus. Werden die oben genannten Zeiten summiert, ist klar, dass die ersten „Impfsünder“ ihren Strafbescheid frühestens im Sommer erhalten werden.
Anders verhält es sich hingegen bei den Arbeitnehmern, die ohne Super Green Pass zur Arbeit erscheinen. Sie gelten als unentschuldigte Abwesende, denen kein Lohn zusteht. Und die Strafen für diejenigen, die ohne Grünen Pass bei der Arbeit erwischt werden, reichen von 600 bis 1.500 Euro. In diesen Fällen greifen die harten Strafen also fast sofort.
Der eklatante Unterschied zwischen den harten Strafen für arbeitende ungeimpfte Über 50-Jährige und dem „grotesken Witz“ des 100-Euro-Bußgelds für pensionierte Ungeimpfte, dessen Eintreibung zudem noch in den Sternen steht, dürfte nicht nur zwischen Impfbefürwortern und Impfgegnern, sondern auch im No Vax-Lager selbst für heftige Polemiken sorgen.