Von: mk
Trient – Die Trientner Finanzpolizei hat aufgrund eines Vollstreckungsbefehls des Untersuchungsrichters einen Pakistaner in Untersuchungshaft überstellt. Zwei Italiener müssen hingegen bei der Gerichtspolizei täglich erscheinen, um ihre Unterschrift zu leisten. Den drei Männern wird die Bildung einer kriminellen Bande vorgeworfen, die sich der Geldwäsche und des Steuerbetrugs verschrieben haben soll. Ermittelt wird außerdem gegen zwei weitere Pakistaner wegen Verdunkelung.
Die beiden sollen Dokumente verborgen bzw. vernichtet haben. Die Untersuchung leitet die Staatsanwaltschaft von Trient.
Die Ermittler haben demnach ein internationales Firmennetzwerk enttarnt, das Telekommunikationsgeräte und -material verkaufte und dabei systematisch sämtliche Steuern hinterzog.
Die Bande soll über ein ausgeklügeltes System mehrere Jahre lang ein Netzwerk von kurzlebigen Scheinfirmen genutzt haben, die auf verschiedene pakistanische Strohmänner eingetragen waren. Diese Unternehmen kauften Mobilfunkprodukte in Italien und in anderen EU-Ländern, um sie dann dem Anschein nach an andere Firmen in Spanien, Frankreich und Belgien weiter zu verkaufen, die allerdings zur gleichen Organisation gehörten.
Da es sich um internationale Lieferungen innerhalb der EU handelte, wurden die Geschäfte als umsatzsteuerfrei dokumentiert. In Wirklichkeit war jedoch ein Großteil der Ware für den italienischen Markt bestimmt, wofür die Umsatzsteuer eigentlich bezahlt werden müsste. Dies ermöglichte den Verkauf der Produkte zu niedrigeren Preisen und führte damit zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.
Die Finanzpolizei fand heraus, dass zwischen 2015 und 2023 Handelsgeschäfte im Wert von über 88 Millionen Euro getätigt wurden. Den Ermittlern zufolge wurden Steuern in Höhe von 8,7 Millionen Euro hinterzogen.
Im Rahmen der Untersuchung konnten die Rollen der tatsächlichen Geschäftsführer der beteiligten Firmen geklärt werden – darunter auch des Mannes, der am heutigen Donnerstag in Untersuchungshaft überstellt wurde. Die beiden Fachleute aus dem Trentino hatten hingegen die Gründung und die Buchhaltung einiger der beteiligten Unternehmen betreut. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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