Finanzpolizei von Rimini ermittelt

Regeln bei Personalvermittlung im Gastgewerbe umgangen

Donnerstag, 08. August 2024 | 11:15 Uhr

Von: mk

Rimini/San Martino di Castrozza – Die Finanzpolizei von Rimini sagt der Schwarzarbeit den Kampf an. Im Rahmen der Operation „Free Job“ wurden zahlreiche Regelverletzungen festgestellt, die das Jahr 2022 betreffen.

Ins Visier der Ermittler waren sechs Hotels geraten – fünf davon in der Romagna und eines in San Martino di Castrozza im Trentino –, die sich von zwei Gesellschaften mit Sitz in Potenza bzw. Verwaltungssitz in Bellaria sowie mit Sitz in Rom Personal ohne Genehmigung vermitteln ließen.

Während nach außen hin alles in Ordnung schien, sollen laut Finanzpolizei insgesamt 444 Arbeitnehmer irregulär angestellt worden sein, wovon 40 Mitarbeiter gänzlich „schwarz“ arbeiteten. Die Betroffen waren von den Gesellschaften zunächst zwar regulär angemeldet worden, wurden dann aber an weitere Unternehmen im Tourismussektor vermittelt, ohne dass ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Damit hatten die Gesellschaften praktisch die Aufgabe einer Arbeitsagentur übernommen, allerdings auf illegale Weise. Laut Gesetz benötigen Arbeitsagenturen nämlich eine entsprechende Genehmigung des Arbeitsministeriums.

Das entlarvte System stellte damit einen unlauteren Wettbewerb dar, und zwar sowohl Betrieben gegenüber, die ihre Mitarbeiter direkt anstellten und auch die gesamten Personalkosten dafür übernahmen, als auch Betrieben gegenüber, die sich bei der Personalsuche an offizielle Arbeitsagenturen wandten.

Wegen der illegalen Vermittlung von Arbeitskräften drohen den Gesellschaften nun Geldstrafen in Höhe von 60 Euro pro Arbeiter und pro Arbeitstag. Damit könnte die Höchststrafe rund 292.000 Euro ausmachen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Rom soll außerdem weitere 2.786 Handlanger und Mitarbeiter an fünf Betriebe in Rom bzw. in Mailand vermittelt haben. Die Finanzpolizei sind außerdem in Bellaria einer Arbeitsvermittlungsagentur und einer Gesellschaft, die drei Hotels betrieb, auf die Schliche gekommen, die bislang überhaupt keine Steuern bezahlt hatten. Einkünfte von rund 600.000 Euro waren damit nicht versteuert worden.

Kommentare

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1 Kommentar auf "Regeln bei Personalvermittlung im Gastgewerbe umgangen"


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Chrys
Chrys
Universalgelehrter
4 h 20 Min

Wenn ich das Gelesen richtig interpretiere dann haben die Unternehmer die Arbeitnehmer in Mittel- oder Norditalien arbeiten lassen und die Beiträge laut süditalienischen Beitragshöhen bezahlt. Alles andere sind wohl nur Formfehler. Als Schwarzarbeit kann man das wohl nicht einstufen, eher als Bauernschlauheiten. Schuld sind da aber wohl auch die gültigen Regeln die unterschiedliche Beitragssätze im Staatsgebiet vorschreiben.

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