Von: ka
Palermo – Bei einer Kontrolle der Carabinieri des Arbeitsinspektorats erwischten die Beamten einen Arbeiter einer Montagefirma, wie er, ohne auch nur die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, frei zwischen zwei Balkonen stehend das Außengerät einer Klimaanlage montierte. Der Arbeitgeber des zudem „schwarz“ beschäftigten Mannes wurde angezeigt.
Als die Carabinieri des Arbeitsinspektorats von Palermo, welche auch für die Einhaltung der Sicherheitsnormen zuständig sind, in der Via Ausonia der sizilianischen Hauptstadt eine Kontrollgang durchführten, trauten sie ihren Augen kaum. Sofort zückten die Beamten einen Fotoapparat, um den unglaublichen Fall missachteter Sicherheitsvorkehrungen zu dokumentieren. Ein Mann, der mehr Balancekünstler als Angestellter war, hatte zwischen den Geländern zweier Balkone im zweiten Stock eines Wohnhauses eine einfache Leiter gelegt und war seitdem auf den Sprossen der Leiter frei über den Abgrund stehend dabei, das Außengerät einer Klimaanlage an der Wand zu befestigen.
Die Kollegen des schwindelfreien Gleichgewichtskünstlers hingegen standen unter der Wohnung auf der Straße und schauten dem Mann bei seiner waghalsigen Arbeit zu. Nachdem die Carabinieri den „Seiltanzakt“ des Angestellten der Klimaanlageninstallationsfirma fotografisch festgehalten hatten, machten sie dem waghalsigen Montageeinsatz sofort ein Ende. Die Beamten, dessen erster Gedanke der Sicherheit und dem Schutz des Lebens des Angestellten galt, holten den Mann von der Leiter herunter.
Für den Inhaber der Montagefirma kam es dann knüppeldick. Weil er seinem Montagetechniker, der zudem von seinem Arbeitgeber nicht regulär angestellt worden war, weder die persönliche Schutzausrüstung ausgehändigt noch ihn ausreichend über Sicherheits- und Gesundheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz Auskunft gegeben hatte, wurde der Chef der Klimaanlageninstallationsfirma auf freiem Fuß angezeigt. Erschwerend wirkte sich auch der Umstand aus, dass der Inhaber der Firma seinem „schwarz“ angestellten Montagetechniker keine für die Montage an Außenwänden in großer Höhe geeignete Arbeitsausrüstung zur Verfügung gestellt hatte.
Wegen des irregulären Arbeitsverhältnisses wurde gegenüber der Montagefirma auch eine zeitweilige Suspendierung der unternehmerischen Tätigkeit verfügt. Letztere Strafmaßnahme wurde wieder aufgehoben, nachdem vonseiten der Firma der Angestellte korrekt gemeldet und das fällige Bußgeld von 2.000 Euro bezahlt worden war.
Dank der Aufmerksamkeit der Carabinieri des Arbeitsinspektorats konnte dieser Fall von missachteten Sicherheitsnormen und Schwarzarbeit aufgedeckt werden. Laut Meinung vieler Beobachter ist aber gerade im Süden der Weg zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und zu allgemein üblichen regulären Beschäftigungsverhältnissen immer noch sehr weit.