Von: Ivd
Brescia – Das tut weh: Monate nach seiner Rückkehr aus dem Italienurlaub erhielt ein deutscher Autofahrer nun die Quittung für sein Fahrverhalten. 106 Euro drohen dem Mann für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade einmal 0,22 Kilometer pro Stunde abzüglich Toleranz. Aber geht das überhaupt? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Blitzer auf ein knappes viertel km/h die unbeliebten Bilder knipst? Die Antwort erfahrt ihr in diesem Artikel.
Die Höhe der zu zahlenden Strafe steht noch nicht endgültig fest. Je nach Zahlungseingang drohen dem Baby-Raser 49,40 Euro bis 106,50 Euro. Zahlt er innerhalb der ersten fünf Tage nach Erhalt des Briefs, bleibt es bei den 49,40 Euro. Ab dem sechsten Tag bis zwei Monat nach Erhalt steigt das Bußgeld auf 62 Euro und wartet er noch länger, sind es bereits 106,50 Euro. Zahlt er dennoch nicht, drohen dem Fahrer durch EU-Recht Sanktionen auch in Deutschland.
Kopfschütteln aus der Bundesrepublik
Der Fall löste eine Welle der Empörung in Deutschland aus. Eine Rechtsexpertin erklärte den deutschen Medien gegenüber, dass Fälle, in denen es um so eine kleine Diskrepanz geht, in Deutschland nicht verfolgt werden würden. Der Einfluss von Messungenauigkeiten sei zu groß, um ein Bußgeld an eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 0,22 Kilometern pro Stunde zu knüpfen.
In Italien hingegen scheinen die Blitzer etwas genauer zu laufen. Hier werden Überschreitungen bereits ab dem ersten Hundertstel geahndet. Auch die Messtoleranz ist anders geregelt: Während in Deutschland in der Regel drei bis fünf Kilometer pro Stunde von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden, beträgt die Toleranz in Italien fünf Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit, aber mindestens fünf Kilometer pro Stunde.
Wie stehen die Chancen des Raserchens?
Grundsätzlich haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Erfolg könnte der Urlauber mit der Anfechtung der Messung haben: Sind Tatort, Tatzeit und die Angaben zum Fahrzeug korrekt? Wurde der Toleranzwert korrekt berechnet? Sind sonst irgendwelche Verfahrens- oder Messfehler nachweisbar? Finden sich solche, gibt besteht die Chance auf Erlass des Bußgeldes. Allerdings stehen die Zusatzkosten eines Einspruchs und die Ungewissheit des Gelingens oft in keinem Verhältnis zur Höhe des Bußgeldes.
Aktuell sind 40 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen