Von: Ivd
Florenz – Die Toskana beschließt als erste Region Regelung zur Suizidbeihilfe ist beschlossen. Das Gesetz regelt den Zugang zu medizinisch assistiertem Suizid sowie den Ablauf des Vorgangs. In einem Land, in dem Sterbehilfe bislang ein rechtliches Vakuum darstellt, setzt die Region damit ein starkes Signal und löst heftige Widerstand Seitens der katholischen Kirche aus.
Nach zweitägiger Debatte stimmte der Regionalrat am Dienstagabend mit 27 zu 13 Stimmen für das Gesetz. Dieses legt fest, dass Anträge auf Beihilfe zum Suizid innerhalb von 30 Tagen von einem medizinischen Gremium geprüft werden müssen. Wird ein Antrag genehmigt, hat der Gesundheitsdienst zehn Tage Zeit, um Medikamente und medizinisches Personal bereitzustellen, es sei denn, der Patient bevorzugt die Begleitung durch seinen eigenen Arzt. Zudem garantiert das Gesetz eine Gleichbehandlung aller Patienten und stellt sicher, dass das gesamte Verfahren kostenfrei ist.
Kirche und Lebensschutzorganisationen laufen Sturm
Während Befürworter das Gesetz als längst überfällige Regelung bezeichnen, sorgt es bei katholischen Organisationen für heftige Kritik. Die Lebensschutzgruppe „Pro Vita Famiglia“ warnt vor einem Dammbruch und bezeichnet die Toskana als eine Art „italienische Schweiz“, in der der „Staatstod“ zur bequemen Lösung werde, um Alte und Kranke loszuwerden.
Auch die katholischen Bischöfe der Region zeigen sich entsetzt. „Das ist eine Niederlage für alle“, erklärte Kardinal Augusto Paolo Lojudice. Der Vorsitzende der Toskanischen Bischofskonferenz betonte, die Kirche werde sich „unter keinen Umständen“ von ihrem Einsatz für das Leben abbringen lassen. Seelsorger und Hospizmitarbeiter forderte er auf, „trotz allem Hoffnung zu bringen“.
Regierung könnte Gesetz kippen
Das Gesetz sorgt nicht nur in der Toskana für Diskussionen. Italienweit gibt es bislang keine klare Regelung zur Suizidbeihilfe. Zwar erklärte das Verfassungsgericht bereits 2019 unter bestimmten Umständen die Beihilfe zur Selbsttötung für straffrei, doch eine nationale Gesetzgebung blieb aus.
Die rechtsgerichtete Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni steht dem Thema kritisch gegenüber. Innerhalb von 60 Tagen kann Rom das Gesetz vor das Verfassungsgericht bringen – ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten.
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