Von: ka
Bologna – Am vergangenen Dienstag ist der zweijährige Bub, dessen Eltern eine Transfusion von Blut, das von Geimpften stammt, abgelehnt hatten, erfolgreich am Herzen operiert worden.
Der dringend benötigte Eingriff konnte erst erfolgen, nachdem das Jugendgericht entschieden hatte, dem Elternpaar, bei denen es sich um radikale Impfgegner handelt, die elterliche Gewalt vorübergehend zu entziehen und sie der Direktorin des Krankenhauses von Bologna zu übertragen.
Das Elternpaar aus der Gegend von Modena, bei denen es sich um äußerst fanatische Impfgegner handelt, hatten sich bis zuletzt vor Gericht gewehrt. Sie hatten angegeben, dass sie die Transfusion von Blut, das von Geimpften stammt, aus „religiösen Gründen“ verweigern, wobei sie sich auf Aussagen gestützt hatten, die jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Unter anderem hatten sie behauptet, dass bei der Herstellung dieser Impfstoffe menschliche Embryonen verwendet werden. Dem zuständigen Richter hatten die Eltern ihren Antrag vorgelegt, für die Herzoperation ihres Sohnes nur Blut von Ungeimpften zu verwenden. Dem Ansuchen hatten sie eine Liste von 40 ungeimpften Personen beigefügt, die sich angeblich dazu bereit erklärt hätten, dem Buben ihr „reines“ Blut zu spenden.
Mit Hinweis auf die strengen gesetzlichen Bestimmungen, die das medizinische Transfusionswesen regeln, hatte das Krankenhaus Sant’Orsola im Einvernehmen mit dem Transfusionszentrum dieses Ansinnen abgelehnt und dagegen Einspruch erhoben. „Gerade um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Blutspenden sehr strengen und genauen gesetzlichen Protokollen folgen“, so die Verantwortlichen des Krankenhauses.
Die behandelnden Ärzte hatten das Gericht im selben Atemzug auf die schwere Herzerkrankung des kleinen Buben und die drohende Gefahr für sein Leben hingewiesen. Sie hatten erklärt, dass „die geplante Operation nicht länger verschoben werden könne“ und dass „angesichts der äußerst kritischen Lage die Zustimmung des Gerichts zur Durchführung der Operation dringend benötigt werde“.
Der für die Vormundschaft zuständige Richter von Modena gab nach der Verhandlung dem Einspruch des Krankenhauses Sant’Orsola von Bologna statt und erklärte, dass das Kind dringend operiert werden müsse und dass die Sicherheit des Blutes unabhängig von seiner Herkunft gewährleistet sei.
Da sich das Kind in ernster Gefahr befand, beschloss das Gericht auf Intervention der Jugendstaatsanwaltschaft von Bologna, dem Elternpaar die elterliche Gewalt vorübergehend zu entziehen und sie der Direktorin des Krankenhauses Sant’Orsola, Chiara Gibertoni, zu übertragen. Vom Jugendgericht wurde Chiara Gibertoni zur Vormundin des kleinen Buben ernannt.
Dank der Entscheidung des Jugendgerichts stand dem Eingriff nichts mehr im Wege. Die Verantwortlichen des Krankenhauses Sant’Orsola von Bologna ließen verlautbaren, dass die Operation am Herzen gelungen sei und der kleine Bub bald aus der Klinik entlassen werden könne.