Von: ka
Venedig – Der Polizei von Venedig gelang ein großer Coup. Nach umfangreichen Ermittlungen entdeckten sie, dass eine Taschendiebin im Rahmen ihrer jahrelangen „Tätigkeit“ nicht nur Uhren, Schmuck und Handtaschen im Wert von mindestens 200.000 Euro gestohlen hatte, sondern auch so schlau gewesen war, den Erlös in den Kauf von Grundstücken und Häusern zu investieren.
Allerdings hatte sie dabei nicht die Rechnung mit der Ermittlungsarbeit der Polizei gemacht. Während ihr „Schatz“ beschlagnahmt wurde, wurde auf Anordnung des Quästors von Venedig über die Taschendiebin für die Dauer von eineinhalb Jahren die präventive Maßnahme der behördlichen Sonderaufsicht verhängt. Zudem verfügte der Quästor, dass sich die Diebin ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis suchen muss.
Die Taschendiebin gehörte wohl zu den besten ihrer „Zunft“. Den Ermittlern der Polizei von Venedig zufolge schlug die Frau seit dem Jahr 2017 Dutzende Male zu und nahm dabei ihren zumeist wohlhabenden Opfern wertvolle Uhren, Schmuck, Handtaschen und ähnliche Wertgegenstände im Gegenwert von mehreren Hunderttausend Euro ab.
Dabei wandte sie entweder die perfide Technik der „Umarmung“ an oder sie nutzte die Hilfe von Komplizinnen, die ihre Opfer ablenkten, während sie sie bestahl. Einige der Diebstähle soll sie auch in Geschäften verübt haben, wobei sie allerdings erwischt worden sei. Um zu verhindern, dass sie gegen sie aussagen, soll sie sogar Zeugen bedroht haben.
Die dreiste, aber kluge Diebin dachte aber auch an ihre eigene Zukunft. Anstatt alles auszugeben, investierte sie den Erlös aus ihrer kriminellen Tätigkeit in den Kauf von Grundstücken und Häusern. Offenbar war sie aber nicht klug genug. Zu ihrem Erstaunen mussten die Polizeibeamten entdecken, dass die gleiche Frau, die längst in ihr Visier geraten war, zwar Grundstücke und Wohnungen besaß, dem italienischen Fiskus aber vollkommen unbekannt war. Sie verfügte über kein rechtmäßiges Einkommen, war nicht beim italienischen Sozialversicherungsinstitut INPS gemeldet und hatte noch nie in ihrem Leben eine Steuererklärung eingereicht, schien aber als Besitzerin von Grundstücken und Immobilien im Wert von mindestens 200.000 Euro auf.
Die von der Anti-Kriminal-Abteilung der Quästur von Venedig durchgeführten Ermittlungen ermöglichten es, alle illegalen Geldflüsse ausfindig zu machen und nachzuweisen, dass die Frau einen Großteil des Erlöses aus ihrem „Beruf“ in den Erwerb von Immobilien investiert hatte. Nachdem die Ermittler genügend belastendes Material zusammengetragen hatten, wurde der gesamte „Schatz“ der Taschendiebin beschlagnahmt.
Über die Taschendiebin wurde auf Anordnung des Quästors von Venedig, Gaetano Bonaccorso, für die Dauer von eineinhalb Jahren die präventive Maßnahme der behördlichen Sonderaufsicht verhängt. Diese freiheitsbeschränkende Maßnahme sieht vor, dass die Frau nicht mit vorbestraften Personen verkehren darf, zur Einhaltung eines Zeitplans für die Anwesenheit zu Hause verpflichtet ist und – die vielleicht härteste Strafe – sich um eine feste Anstellung bemühen muss.
Aus ihrem mutmaßlichen Plan, sich nach ein paar weiteren „Berufsjahren“ zur Ruhe zu setzen und die Früchte ihres investierten Vermögens zu genießen, wurde leider nichts.