Ehemann muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

„Verletzung der Würde“: Eheliche Untreue kann teuer werden

Sonntag, 16. März 2025 | 08:00 Uhr

Von: ka

Treviso – Dass Untreue in der Ehe nicht nur zu schmerzhaften und kostspieligen Trennungen führen kann, sondern auch zu erheblichen finanziellen Entschädigungszahlungen, wenn eine intime Angelegenheit eines Paares „öffentlich“ wird, zeigt ein aktuelles Urteil des Gerichts in Treviso.

15 Jahre nach der „Tat“ verurteilten die Richter einen Mann dazu, seine Ex-Frau Roberta Zoia für die öffentliche Demütigung zu entschädigen, die sie durch seine Untreue erlitten hatte. Der Schuldspruch lautete, dass Roberta Zoia Opfer einer Verletzung der ehelichen Treuepflicht geworden war, die sie in ihren verfassungsmäßig garantierten Grundrechten verletzt hatte, darunter ihre persönliche und berufliche Würde, ihr Ansehen, ihre Ehre und ihre Gesundheit.

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Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2012 zurück und betrifft die Inhaber einer bekannten Tanzschule in Treviso. Roberta Zoia und ihr damaliger Ehemann, beide um die 40 Jahre alt und in ihrem Beruf gut etabliert und hoch angesehen, schienen ein harmonisches Paar zu sein, zumindest bis 2009, als Robertas Ehemann eine Affäre mit einer jungen Tänzerin der Schule begann. Da der Ehemann und seine Liebhaberin auf ihren häufigen Reisen zu Wettbewerben mindestens einmal von anderen Tänzern in eindeutigen Posen erwischt worden sein sollen, war die außereheliche Affäre des Ehemannes unter den Tänzern und Tanzschülern bald ein offenes Geheimnis.

Roberta Zoia, die anfangs nichts von der Affäre wusste, wurde mit der Zeit immer mehr zur Zielscheibe von Gerüchten und üblen Nachreden. „Alle Tänzerinnen und auch die Lehrer der anderen Tanzschulen wussten davon. Aber niemand sprach mit mir, es gab nur Getuschel und Kichern hinter meinem Rücken. Es war schrecklich, er war tagelang weg und ich musste den Gedanken ertragen, dass er mit ihr zusammen war. Ich habe monatelang nicht geschlafen“, erinnert sich Roberta Zoia.

Facebook/Roberta Zoia

Die Wahrheit kam erst ans Licht, als die betrogene Ehefrau misstrauisch wurde und das Telefon ihres Mannes überprüfte. Daraufhin beantragte Roberta Zoia die gerichtliche Trennung. Außerdem verlangte sie eine zusätzliche Entschädigung für den erlittenen Schaden. Der Richter entschied, dass diese Forderung in einem separaten Zivilverfahren behandelt werden müsse, das parallel zum Scheidungsverfahren lief.

Vor Gericht machte Roberta Zoia nicht nur seelisches Leid geltend, sondern auch eine Rufschädigung, die dadurch verschlimmert worden sei, dass die Affäre ihres Mannes in der gemeinsam betriebenen Tanzschule bekannt geworden sei und sich auch auf ihre Gesundheit ausgewirkt habe. Die Richter erkannten an, dass sich die Verbreitung der Nachricht von der ehelichen Untreue ihres Mannes negativ auf ihre innere Ruhe und ihren Ruf als Mitinhaberin der Tanzschule ausgewirkt hatte, und verurteilten den Ehemann zur Zahlung eines pauschalen Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro.

Bei der Bemessung des Schadens, der für den Mann noch höher hätte ausfallen können, spielte auch eine Rolle, dass es der Frau etwa ein halbes Jahr nach der Trennung gelungen war, mit einem neuen Partner nicht nur eine glückliche Beziehung einzugehen, sondern auch eine neue Tanzschule zu gründen.

„Rache? Nein, die habe ich nicht gesucht, und sie ist mir auch nicht wichtig. Aber die Strafe hat mich für all die Sorgen, die Wut und den Schmerz entschädigt, die ich wegen der Untreue meines Mannes empfunden habe. Heute bin ich glücklich“, sagt Roberta Zoia.

Nach Ansicht italienischer Gerichtsbeobachter und Rechtsexperten könnte dieses Urteil den Weg für neue Entschädigungsansprüche für die sozialen und persönlichen Folgen ehelicher Untreue ebnen, zumindest dann, wenn der Ehebruch „öffentlich“ bekannt wird und sich negativ auf das Leben des betrogenen Ehepartners auswirkt.

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