Frau samt Sohn, Hund und Katze hält seit Monaten eine über Airbnb gebuchte Wohnung besetzt

Vermieteralbtraum: „Ich muss sogar ihre Rechnungen bezahlen“

Dienstag, 10. Dezember 2024 | 07:06 Uhr

Von: ka

Florenz – Die geplanten neuen Bestimmungen, die laut Kritikern kleinere Vermieter unverhältnismäßig belasten und die Attraktivität der Ferienhausbranche gefährden sollen oder das Verbot der famosen Schlüsselkästchen sind nicht die einzigen Sorgen, mit denen Wohnungsinhaber, die sich der touristischen Wohnungsvermietung widmen, zu kämpfen haben.

Es handelt sich zwar nur um vereinzelte Fälle, aber die Tatsache, dass es aus rechtlicher Sicht sehr schwierig ist, „Touristen“, die die Ferienwohnung nicht mehr verlassen wollen, zur Räumung der Unterkunft zu zwingen, kann wie ein Fall in Florenz zeigt, für den Vermieter sogar existenzbedrohend sein.

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In der Tat schafft es die Eigentümerin, von der nur ihr Vorname Maria öffentlich bekannt ist, nicht, eine Frau, die samt ihrem Sohn, dem Hund und der Katze seit acht Monaten illegal ihre Ferienwohnung besetzt hält, zum Verlassen der Unterkunft zu zwingen. Trotz Anzeigen und Eingaben bei den zuständigen Behörden scheinen Polizei und Justiz machtlos zu sein. „Wegen der vielen Schulden, die ich angehäuft habe, könnte ich sogar gezwungen sein, das Haus zu verkaufen“, weiß Maria keinen Ausweg mehr.

Marias Leidensweg begann am 31. März, als sie und eine 40 Jahre alte Frau, die die Wohnung über die Plattform Airbnb gebucht hatte, sich das erste Mal trafen. Die 40-Jährige, die erzählte, dass sie eine Ärztin und Forscherin sei und im Krankenhaus San Raffaele von Mailand arbeite, teilte der Wohnungsinhaberin mit, dass sie vor der dauerhaften Übersiedelung nach Mailand noch einige Urlaubstage in Florenz verbringen wolle. „Sie wirkte sehr seriös und ich hätte mir nie gedacht, dass ich durch sie in solche Schwierigkeiten geraten würde“, so Maria gegenüber dem Corriere Fiorentino.

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Nach Ablauf der drei Tage, für die sie die Wohnung gemietet hatte, verließ die 40-Jährige ordnungsgemäß die Wohnung. Kurz darauf bat sie Maria jedoch, einige weitere Tage bleiben zu dürfen. „Ohne den Weg über die Plattform zu nehmen, einigten wir uns darauf, dass sie einige Übernachtungen anhängen darf. Da sie angeblich ihre Ausweispapiere verloren hätte, bezahlte sie mich in bar“, erinnert sich die Wohnungsinhaberin.

Wenig später fragte die Frau bei Maria nach, ob sie bis zum 18. Mai bleiben könne. Da die Wohnung verfügbar war, stimmte Maria auch dieses Mal zu, aber als die 40-Jährige die zusätzlichen Tage weder bezahlen noch am vereinbarten letzten Tag die Wohnung verlassen wollte, dämmerte der Wohnungsinhaberin, dass sie in tiefen Schwierigkeiten steckte.

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Nicht einmal die Ankunft der nachfolgenden Gäste – es handelte sich um Urlauber aus Australien, die Marias Wohnung über Airbnb gebucht hatten – konnte die Wohnungsbesetzerin dazu bewegen, Marias Wohnung zu räumen. Als die Australier an „ihre“ Tür klopften, rief die „Forscherin“ die Polizei. Gegenüber den Beamten behauptete sie, die neuen Gäste würden sie belästigen.

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Maria zeigte die 40-Jährige wegen Hausfriedensbruchs und betrügerischer Zahlungsunfähigkeit an. Um die sofortige Räumung der Wohnung zu erzwingen, reichte die Wohnungsinhaberin zudem beim Zivilgericht einen Eilantrag ein. Aber weder die Anzeige noch der Eilantrag, den die Richter umgehend zurückwiesen, zeigten die erhoffte Wirkung. Das zur Räumung der illegal besetzten Wohnung eingeleitete Gerichtsverfahren erweist sich als sehr langwierig. Auf die erste Anhörung wird sich Maria bis zum März 2025 gedulden müssen.

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Vor allem denkt die Frau nicht daran, die Wohnung freiwillig zu verlassen. Seit geraumer Zeit lebt nicht „nur“ sie selbst, sondern auch ihr 20-jähriger Sohn, ihr Hund und ihre Katze in Marias Ferienwohnung. Zu allem Übel kommt hinzu, dass Maria für die unbezahlten Rechnungen der Frau aufkommen muss.

„Ich weiß nicht mehr, wie ich über die Runden kommen soll. Ich hatte den Strom und das Gas abgestellt, aber sie – ich weiß nicht, wie sie das gemacht hat – hat es geschafft, dass sie wieder auf meinen Namen angeschlossen sind. Auch das habe ich den Behörden gemeldet. Weil ich so viele Schulden angehäuft habe, werde ich am Ende gezwungen sein, die Wohnung zu verkaufen“, weiß Maria keinen Ausweg mehr.

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Viele Wohnungsvermieter weisen immer wieder darauf hin, dass es aus rechtlicher Sicht sehr schwierig ist, die Räumung einer illegal besetzten Wohnung zu erzwingen oder säumige Mieter dazu zu veranlassen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

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