Von: mk
Rom – Wer ab heuer in Italien gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, dem drohen drastische Bußgelder. Die Strafen wurden noch einmal deutlich nach oben geschraubt. Wie berichtet, haben die Maßnahmen durchaus Kontroversen ausgelöst. Vor allem das harte Durchgreifen bei Drogen könnte für all jene problematisch werden, die auf bestimmte Medikamente angewiesen sind.
Die neuen Strafen haben es in sich. Bereits zehn km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit können Bußgelder zwischen 173 und 694 Euro nach sich ziehen. Innerhalb eines Jahres zwei Verstöße in Ortschaften bedeuten bis zu 880 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.
Laut bussgeldrechner.org werden bei 40 bis 60 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bis zu 2170 Euro fällig. Bei über 60 km/h können es bis zu 3382 Euro werden.
Doch nicht nur Temposünder werden zur Kasse gebeten. Fahrer, die am Steuer ein Mobiltelefon nutzen – sei es zum Telefonieren, Chatten oder für andere Tätigkeiten – müssen künftig mit Strafen bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.400 Euro rechnen.
Besonders streng geahndet werden auch Alkohol oder Drogen am Steuer. Im Fall von Alkohol gilt als Grenze ein Promillewert von 0,5. Bis 0,8 Promille drohen Bußgelder bis zu 2,170 Euro und der Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Bis 1,5 Promille verdoppeln sich die Strafen, während gleichzeitig eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich wird. Liegt jemand weiter darüber, werden bis zu 6000 Euro fällig. Man verliert den Führerschein bis zu zwei Jahre und man muss mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr rechnen.
Positiver Drogentest reicht
Noch strenger werden ab jetzt Drogen am Steuer gehandhabt. In diesem Fall kann der Lenker seine Fahrerlaubnis für drei Jahre verlieren. Viele Rechtsexperten in Italien stehen dieser Regelung allerdings skeptisch gegenüber – vor allem, weil auch mehrere Medikamente zu einem positiven Drogentest führen können.
Anwalt Dario Nardone aus Pescara rät Verkehrsteilnehmern grundsätzlich zur Vorsicht. „Die alte Regelung sanktionierte diejenigen, die nach dem Konsum von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen in einem Zustand verkehrsunfähiger Beeinflussung Auto fuhren. Der neue Artikel 187 der Straßenverkehrsordnung bestraft hingegen jeden, der nach dem Konsum von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen fährt“, so der Anwalt.
Die wesentliche Änderung der neuen Regelung bestehe darin, dass die Überprüfung des verkehrsunfähigen Zustands des Fahrers entfällt. Das bedeutet, dass bei einer Polizeikontrolle die Sanktionen allein aufgrund eines positiven Drogentests verhängt werden, auch ohne dass ein verkehrsunfähiger Zustand vorliegt.
„Höchste Vorsicht geboten“
Wie Nardone auf seiner Homepage erklärt, gebe es derzeit keine offizielle Liste von Medikamenten, die zu einem falsch positiven Ergebnis führen könnten. Dennoch könnten als Beispiel Arzneimittel auf Morphinbasis und andere opioidhaltige Schmerzmittel, sowie Medikamente auf Basis von Cannabis, Benzodiazepine und Barbiturate genannt werden.
Vereinfacht ausgedrückt könnten Probleme bei der Einnahme von Antihistaminika, opioidhaltigen Schmerzmitteln, Anxiolytika und Sedativa, Blutdruckmedikamenten und trizyklischen Antidepressiva auftreten. Das heißt, auch gängige Medikamente können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken (z.B. durch Schläfrigkeit und verminderte Konzentration).
„Bis zu weiteren Präzisierungen und Korrekturen der neuen Regelung sollte vor dem Autofahren nach der Einnahme eines Medikaments unbedingt überprüft werden, ob dieses die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte“, schreibt der Anwalt. Obwohl das Verkehrsministerium daran arbeite, mögliche Ausnahmen oder spezielle Regelungen festzulegen, um Fälle zu identifizieren, in denen keine Sanktionen verhängt werden sollten, sei weiterhin höchste Vorsicht geboten, warnt Nardone.
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