Von: mk
Rom – Nach mehr als 40 Tagen Wartezeit hat das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt. Die beiden Referenden gegen Wertgutscheine – die sogenannten „Voucher“ – als Zahlungsmittel und gegen die einschränkenden Bestimmungen bei der Haftung Werkverträgen sind zulässig. Abgestimmt wird demnach am Sonntag, den 28. Mai, wie der italienische Ministerrat mitgeteilt hat. Die Gewerkschaft CGIL und die Oppositionsparteien sind bereits in Wahlkampfstimmung.
CGIL-Sekretärin Susanna Camusso hat gleich nach der Bekanntmachung einen „Election day“, um das Referenden mit einigen Gemeinderatswahlen, die Italien anstehen, und mit den Wahlen in Sizilien zusammenzulegen. Dadurch könne man Polemiken in Zusammenhang mit den Kosten vorbeugen.
Auch Michele Emiliano, der für das Amt des PD-Pateisekretärs kandidieren will, ist für die Zusammenlegung der Wahlen. Außerdem unterstützt er die Anliegen der Gewerkschaft. Auch der Senator Francesco Campanella (Sinistra Italiana) plädiert dafür, dass die Wahlen zusammengelegt werden. Immerhin gehe es um 300 Millionen Euro. Ursprünglich waren die Gemeinderatswahlen Anfang April geplant. Die Regierung Genitloni habe nun die Möglichkeit zu beweisen, dass sie nicht die Regierung Renzi ist, die die Kosten der Politik auf die Allgemeinheit abwälzt. Auch die Fünf Sterne-Bewegung schlägt in dieselbe Kerbe.
Die Gewerkschaft CGIL will unterdessen am 8. April eine Kundgebung veranstalten und für ein Ja beim Referendum werben. Die Gewerkschaft kritisiert, dass es seit 2015 zu einem regelrechten Boom der Wertgutscheine gekommen sei. Ursprünglich sollten die Voucher eine Entschädigung für Gelegenheitsarbeit darstellen und auf diese Weise die Schwarzarbeit eindämmen.
Laut Gewerkschaft hätten Arbeitnehmer letzten Endes allerdings das Nachsehen und würden eine Einschränkung ihrer Rechte in Kauf nehmen – auch, was die Einzahlungen für die Rente anbelangt. Durch den Missbrauch der Wertgutscheine werde Schwarzarbeit lediglich verschleiert, anstatt ans Licht gebracht, ist die Gewerkschaft überzeugt.