Von: luk
Torri del Benàco – Im Streit um das Luxusresort Cape of Senses am Gardasee hat die italienische Justiz ein deutliches Zeichen gesetzt. Die höchste Instanz, der Kassationsgerichtshof, hat die Entscheidung des Veroneser Gerichts, keine vorbeugende Beschlagnahmung für einen überbauten Bereich von mehr als 4.300 Kubikmetern zu erlassen, aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Im Zentrum der Kritik steht vor allem die ausladende Wellnessanlage des Resorts, die das Gericht als nicht genehmigungsfähige Wohnfläche einstuft.
Die Ermittlungen begannen nach einer Anzeige durch die Umweltschutzorganisation Italia Nostra und wurden in Zusammenarbeit mit der Spezialeinheit der Carabinieri zum Schutz des Kulturerbes in Venedig durchgeführt. Die Kritikpunkte wiegen schwer: Laut Urteil handelt es sich bei der 56 Meter langen und 2,8 Meter über der genehmigten Höhe liegenden Wellnesszone nicht um einen bloßen “Nebenraum”, wie ursprünglich argumentiert wurde, sondern um klar bewohnbare Flächen wie Fitnessräume, Entspannungszonen und Aufenthaltsbereiche. Diese seien – so das Gericht – „frei zugänglich, nutzbar und verursachen städtebauliche Lasten“, was eine klare Abweichung vom genehmigten Bauplan darstellt.
Wie der Corriere della Sera berichtet, stellt die Kassation nicht nur den Raum unterhalb der Poolanlage mit 250 Quadratmetern und 1.250 Kubikmetern zur Disposition, sondern zählt eine ganze Reihe weiterer baulicher Abweichungen auf. Dazu gehören etwa nicht genehmigte Terrassen, zu groß dimensionierte Lagerräume und Änderungen an der Gebäudestruktur, die laut Gericht „nicht anders als vorsätzlich“ erfolgt sein können – darunter eine Anhebung des gesamten Baukörpers durch nicht genehmigte Erdaufschüttungen.
Der Kassationsgerichtshof hebt in seiner Entscheidung ausdrücklich hervor, dass kein Raum für die Annahme guter Absichten bleibe: „Es besteht volle Kenntnis der baulichen Verstöße“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die zusätzliche Fläche sei gezielt errichtet worden, um die Einstufung als Fünf-Sterne-Hotel zu sichern.
Während das Verwaltungsverfahren gegen die Baugenehmigungen nun beim zuständigen Gemeinderat von Torri del Benàco weitergeführt werden muss, ist das Resort bereits seit Sommer 2023 in Betrieb. Marisa Velardita, Vizepräsidentin von Italia Nostra, sieht dennoch ein wichtiges Signal: „In einer Zeit, in der die Ufer des Gardasees von Bauspekulationen überrollt werden, ist dieses Urteil ein Hoffnungsschimmer und könnte richtungsweisend für zukünftige Entscheidungen sein.“
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