Von: ka
Mailand – Gruppenchats sind in Zeiten, wo jedes Foto, Video oder Satz in Sekundenschnelle geteilt werden kann, ein gefährliches Pflaster. Ein falsches Wort kann schnell zum Bumerang werden. In einer Gruppe von mehreren Mitgliedern wird es fast immer dieses oder jenes geben, das einen unüberlegten Satz an die betreffende Person weiterreicht, mit allen Konsequenzen für den Urheber. Dabei ist es ganz egal, ob es sich dabei um einen Chat von Schülern und Studenten oder eben um eine Mütterrunde von Kindergartenkindern handelt. Letztere wurde einer Mailänder Mama zum Verhängnis.
Die Mama einer vierjährigen Tochter ließ sich in der WhatsApp-Gruppe der Mütter von Kleinkindern, die einen Mailänder Kindergarten besuchen, unvorsichtigerweise zu wenig eleganten und schmeichelhaften Worten über die Direktorin des Kindergartens hinreißen. Der über Whatsapp verbreitete Satz soll in etwa „Ma dai, chi vuoi che se la pigli…“(„Ach komm, wer will sich denn schon die schnappen…“, Anmerkung der Redaktion) gelautet haben. Aber zum Leidwesen der unvorsichtigen Mama gab es in der Mütterrunde eine Mama, die die unüberlegten und wenig schmeichelhaften Worte der Direktorin des Kindergartens zutrug. Die Retourkutsche folge prompt. Über dem Rechtsanwalt der privaten Einrichtung wurde den Eltern mitgeteilt, dass ihre Tochter mit sofortiger Wirkung des Kindergartens verwiesen worden war, weil ihre Mutter gegen mehrere Artikel des Einschreibungsvertrags verstoßen hätte. Und das war noch nicht alles. Zu allem Überdruss wurde auch der zweijährige Bruder der Vierjährigen von der Warteliste für den Eintritt in den Kindergarten gestrichen.
Die Eltern, die die Vierjährige mittlerweile in einen anderen Kindergarten eingeschrieben hatten, hielten die Maßnahme für weit überzogen, und schalteten ebenfalls einen Anwalt ein. In der Zwischenzeit wurde auch das regionale Schulamt der Lombardei in den Fall involviert. Der Abgeordnete der Lega Daniele Belotti reichte beim Schulamt eine Eingabe ein, in der er weitere Erläuterungen zum Fall forderte. Dabei unterstrich er, dass sich die Strafe der Schuldirektorin nicht gegen die Mutter richtet, sondern ihre vollkommen unschuldigen Kinder trifft.
Gleich wie das Verfahren um die beiden vom Kindergarten ausgeschlossenen Geschwister ausgeht, bleibt die Lehre, in Chats immer Vorsicht walten zu lassen.
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