Von: ka
Bologna – Das Gefängnis von Bologna ist Schauplatz einer „pikanten“ Geschichte, die viele rechtliche und moralische Fragen aufwirft. Helena Grasso, die Lebensgefährtin von Luca Zindato, der im Gefängnis von Bologna inhaftiert ist, behauptet, dass sie ihren zweiten gemeinsamen Sohn „während eines Besuchs im Gefängnis gezeugt haben, zu einer Zeit, als es keine Aufsicht gab“.
Ein Umstand, der von der Haftanstalt bestritten wurde und der den Mann daran hinderte, bei der Geburt seines Sohnes anwesend zu sein und die Vaterschaftsurkunde zu erhalten. Um ihn dennoch offiziell als Vater des Kindes anerkennen und eintragen zu lassen, musste das Paar eine wahre Odyssee hinter sich bringen. Laut Elena Fabbri, der Anwältin von Luca Zindato, wirft der Fall die Frage nach der Anerkennung der Rechte von Gefangenen auf, „wie zum Beispiel das Recht auf intime Begegnungen ohne Überwachung“.
Das zweite Kind von Helena Grasso und ihrem Lebensgefährten Luca Zindato, der wegen mehrerer Raubüberfälle verurteilt wurde und dessen Haftstrafe erst im Jahr 2039 endet, kam am 2. März zur Welt. Obwohl ihr Lebensgefährte hinter Gittern sitzt, versichert Helena Grasso, dass Luca Zindato der leibliche Vater ihres Sohnes ist. „Wir haben ihn im Gefängnis während eines Gesprächs gezeugt und die Abwesenheit der Wärter ausgenutzt“, erklärt die junge Mutter gegenüber dem Corriere di Bologna.
Damit der Vater bei der Geburt dabei sein konnte, hatte Helena Grasso die Erzieher und die Gefängnisleitung rechtzeitig über ihre Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Doch der sonst in Ausnahmefällen gewährte Hafturlaub wurde Luca Zindato verweigert. Da der ablehnende Bescheid erst nach der Geburt eintraf, wurde dem Ehepaar auch die Möglichkeit genommen, dagegen Berufung einzulegen.
Die Gefängnisleitung habe sich nämlich geweigert, dem Paar „unbeobachtete intime Gespräche“ im Gefängnis zu gestatten. Aus Sicht der Gefängnisleitung von Bologna sei es daher „unmöglich, dass er der Vater des Kindes ist“. Aus diesem Grund wurde Luca Zindato die offizielle Vaterschaft und das damit verbundene Recht auf Hafturlaub verweigert.
„Um seine Vaterschaft zu beweisen, waren wir auch bereit, uns einem DNA-Test zu unterziehen, aber es half nichts“, fügt sie hinzu. Bei der Geburt wurde das Kind als vaterlos anerkannt und der Nachname der Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen. Erst zehn Tage nach der Geburt erklärte sich die Gefängnisleitung dazu bereit, Zindatos Vaterschaft anzuerkennen.
„Ich musste in der Gemeinde eine Einverständniserklärung für die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Am 12. März kam der Beamte des Einwohnermeldeamtes ins Gefängnis, um die Dokumente unterschreiben zu lassen“, erzählt Helena Grasso. Bei dieser Gelegenheit hat der Mann seinen Sohn zum ersten Mal gesehen, aber er trägt immer noch nicht seinen Nachnamen, wie es beide Eltern wollen.
Luca Zindato, detenuto alla Dozza, e la sua compagna hanno concepito il loro secondogenito «durante un colloquio in…
Posted by Corriere di Bologna on Friday, March 14, 2025
Die Berichtigung einer Geburtsurkunde ist kein unmittelbarer Vorgang, sondern kann Monate dauern. „Das alles hätte vermieden werden können, wenn der Vater bei der Geburt dabei gewesen wäre und das Kind sofort erkannt hätte. Das wäre auch nicht passiert, wenn das Gefängnis intime Begegnungen vorgesehen hätte“, ärgert sich die junge Mutter.
Die Anwältin von Luca Zindato, Elena Fabbri, betont, dass die Angelegenheit sowohl für ihren Mandanten als auch für die Gefängnisleitung sehr peinlich ist. „Während mein Mandant mit einer Anzeige wegen unangemessenen Verhaltens rechnen muss, droht denjenigen, die den Besuch im Gefängnis hätten beaufsichtigen müssen, es aber offensichtlich nicht getan haben, ein Disziplinarverfahren“, sagt Elena Fabbri.
Eine Peinlichkeit, die die Frage nach der Anerkennung der Rechte von Gefangenen aufwirft, „wie zum Beispiel das Recht auf intime Begegnungen ohne Überwachung“.
„In einigen Gefängnissen werden sie bereits stillschweigend geduldet. Um die emotionalen Bindungen der Gefangenen zu erhalten, wäre es wichtig, sie zu erlauben“, erklärt die Anwältin von Luca Zindato und verweist dabei auf ein Urteil des römischen Kassationsgerichts, das das Recht der Gefangenen auf intime Gespräche ohne direkte Überwachung anerkennt.
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