Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb garantiert den Bürgern für jene Leistungsbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten, eine Vergütung in der Höhe von 50 Euro. Die entsprechende Regelung ist seit Mai 2014 in Kraft. In zwei Landtagsanfragen haben sich nun die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, Myriam Atz Tammerle und Bernhard Zimmerhofer, kundig gemacht, wie viele Bürger diese Leistung in Anspruch genommen haben und welche Kosten damit verbunden waren.
Laut Antwort der zuständigen Landesrätin Dr. Martha Stocker wurden
im Jahr 2014 für 4.908 Leistungen der Betrag von 245.400 Euro,
im Jahr 2015 für 8.141 Leistungen der Betrag von 407.050 Euro und
im Jahr 2016 für 10.930 Leistungen der Betrag von 546.500 Euro ausgeben.
Insgesamt entspricht dies seit Mai 2014 einer Summe von 1,2 Millionen Euro, so die Bewegung.
Laut dem Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, falle dabei besonders auf, dass jedes Jahr der Löwenanteil der Vergütungen den Leistungsbereich Augenvisiten betrifft. “Im Jahr 2014 mussten 156.050 Euro, im Jahr 2015 schon 270.700 Euro und im letzten Jahr sogar 375.950 Euro zurückerstattet werden. Also mehr als die Hälfte der Vergütungen betreffend die Augenvisiten. Von den insgesamt 10.930 vergüteten Leistungen betrafen 7.519 die Augenvisiten.”
Die Süd-Tiroler Freiheit lehnt in diesem Zusammenhang auch die geplanten Gegenmaßnahmen des Sanitätsbetriebes ab, wonach zukünftig die Augenvisiten von 20 Minuten auf 17 Minuten und 30 Sekunden gekürzt werden sollen. “Visiten müssen sich nach den Bedürfnissen der Patienten ausrichten und dürfen nicht unter Zeitdruck erfolgen”, so die Süd-Tiroler Freiheit.