Von: APA/dpa
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen hat ein Charterflugzeug Afghanen und ihre Angehörigen nach Berlin gebracht, die von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten hatten. Wie ein Sprecher des deutschen Innenministeriums in Berlin mitteilte, waren 132 Passagiere an Bord des Flugzeugs, das die Flüchtlinge von Islamabad in die deutsche Hauptstadt brachte. 25 weitere Afghanen, die ursprünglich ebenfalls für diesen Flug vorgesehen waren, konnten kurzfristig nicht mitfliegen.
Zweifelsfreie Identitätsklärung als Bedingung
Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland gehörten unter anderem eine zweifelsfreie Identitätsklärung sowie eine umfassende Sicherheitsüberprüfung, sagte der Sprecher. Seinen Angaben zufolge gehörte zu denjenigen, die schließlich in Berlin landeten, eine ehemalige Ortskraft mit fünf Angehörigen.
Am 25. Februar war ein ebenfalls in Pakistan gestartetes Charterflugzeug mit 155 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen in Berlin gelandet. Bei mehr als der Hälfte der Passagiere handelte es sich nach Angaben der deutschen Bundesregierung um Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan.
An Bord waren damals laut Innenministerium auch fünf ehemalige Ortskräfte deutscher Institutionen mit ihren Angehörigen sowie Menschen, die über die Menschenrechtsliste beziehungsweise ein Überbrückungsprogramm Zusagen erhalten hatten.
Kritik an Fortsetzung der Aufnahme
Politiker von CDU und CSU, darunter einige Landesinnenminister, hatten in den vergangenen Tagen kritisiert, dass die deutsche Bundesregierung die Aufnahmeprogramme nicht beendet. Sie forderten gleichzeitig mehr Anstrengungen, um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen, wo im August 2021 die militant-islamistischen Taliban erneut die Macht übernommen hatten. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, sagte, die AfD forderte “die völlige Einstellung dieser willkürlichen Flüge”.
Ein Sprecher des deutschen Außenministeriums sagte, es gehe bei der Aufnahme um Menschen, die von den Taliban verfolgt würden – das seien unter anderem Ortskräfte, Menschenrechtsaktivistinnen und Journalisten.
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