Von: luk
Bozen – Am 20. November 1989 wurde in New York die von den Vereinten Nationen verabschiedete Kinderrechtskonvention erlassen. 196 Staaten haben die Kinderrechtskonvention weltweit angenommen. Diese Länder bekennen sich zu diesen Rechten und müssen auch dafür sorgen, dass sie im Alltag der Kinder zur Geltung kommen. Heute begehen wir den dreißigsten Jahrestag der Entstehung dieses Grundgesetzes, das endlich die Erheblichkeit der Rechte von Kindern und Jugendlichen hervorgehoben hat.
Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikel und zu den wichtigsten Rechten gehören das Recht auf Leben und Entwicklung, das auf Bildung, auf Informations- und Meinungsfreiheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Schutz vor körperlicher oder geistiger Gewalt, das Recht auf besonderen Schutz von Kindern mit Beeinträchtigungen, das von Flüchtlingskindern auf Schutz und Unterstützung, das Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten, auf Freizeit, auf Partizipation und das Recht auf Privatsphäre. Die Kinder- und Jugendanwältin beschäftigt sich täglich mit dem Schutz der Kinderrechte, denn wenn auch bereits viel getan wurde, gibt es doch noch viele Schritte zu tun. Wir fordern Sie auf, heute mehr denn je, die Wichtigkeit dieser Kinderrechtskonvention zu berücksichtigen und ihre Grundprinzipien den Kleinsten unter uns zu vermitteln: Diejenigen, die ihre Rechte nicht kennen, laufen Gefahr, dass diese ihnen verweigert werden, während diejenigen, die sie kennen, die Möglichkeit und die Kraft haben, sie für sich und für andere Kinder und Jugendliche durchzusetzen.