Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat ein Paket von Hilfsmaßnahmen für Privatpersonen, Familien und Betriebe verabschiedet, das rund eine halbe Milliarde Euro umfasst. Das Paket ist heute im Rahmen einer Online-Presekonferenz vorgestellt worden.
„Diese Pandemie hat nicht nur Einschränkungen der persönlichen Freiheiten mit sich gebracht, sondern hat auch massive Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten nach sich gezogen“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Viele Verordnungen seien nötig gewesen, die Betriebsschließungen, die Aussetzunf oder zumindest Einschränkung von Arbeitstätigkeiten bedeutet haben.
„Viele Menschen sind in den Lohnausgelich überstellt worden, vielen saisonal Angestllte konnte ihre Arbeit erst gar nicht antreten“, erklärte Kompatscher.
Lanz: „Existenz- und Arbeitsplatzsicherung
Die Südtiroler Volkspartei begrüßt die dafür geplanten Maßnahmen und ist überzeugt. „Das ist der richtige Weg, um jetzt schwer getroffenen Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Familien, Freiberuflern und Unternehmern aus der Krise zu helfen. Existenz- und Arbeitsplatzsicherung stehen für uns im Vordergrund“, erklärt Faraktionssprecher Gert Lanz.
Corona sei ein Ereignis, das in seinem Ausmaß einzigartig ist und die ganze Welt heftig getroffen hat. Von vielen Einzelschicksalen geprägt, sei auch Südtirol in den vergangenen zwölf Monaten vor immer neue Herausforderungen gestellt worden. „Für diese Situation kann es keine allumfassende Lösung geben“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz. Er unterstreicht, dass die Südtiroler Landesregierung mit Sorgfalt und Weitsicht die beachtliche Summe von einer halben Milliarde Euro gezielt einsetzen will, um die Existenz vieler Menschen abzusichern – eine Geldsumme, die Südtirol zusätzlich zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen auf den Tisch legt und jetzt schnell und bedarfsgerecht aufteilen will. Als Mehrheitspartei, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, hoffe die Südtiroler Volkspartei auf die Unterstützung aller Abgeordneter im Südtiroler Landtag, wenn es nächste Woche darum geht, dieses Paket zu beschließen. „Die Voraussetzungen sind jetzt geschaffen, nun gilt es keine Zeit zu verlieren. So wie die Feuerwehr im Brandfall das Löschmittel schnell und gezielt einsetzt und zugleich einen Flächenbrand vermeidet, müssen auch wir umgehend dort anpacken, wo die Not am größten ist“, so Lanz.
Die Geldmittel für das Hilfspaket müssen noch vom Landtag genehmigt werden.
ASGB: „Forderungen großteils umgesetzt!“
Prinzipiell, so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), sei das Maßnahmenpaket des Landes Südtirol für Arbeitnehmer und Familien unterstützenswert und ausgewogen. Die Forderungen des ASGB seien in vielen Bereichen umgesetzt worden.
„Viele Familien, sind aufgrund der bisher geltenden Zugangskriterien vom Erhalt der außerordentlichen Landeshilfen infolge des epidemiologischen Notstandes Covid-19 ausgeschlossen worden. In mehreren Videokonferenzen mit der zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg haben wir auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Deshalb sind wir zufrieden, dass das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften auf 2.800 Euro angehoben wird und das Familienvermögen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Damit werden gar einige, die bislang aus dem Raster gefallen sind, zu Anspruchsberechtigten“, so Tschenett.
Auch die Erhöhung der ausbezahlten Beiträge sei ein fälliger Schritt, der vom ASGB vollinhaltlich unterstützt wird: „Bislang haben Einzelpersonen höchstens 500 Euro erhalten, Familien hingegen 900 Euro. Dass Einzelpersonen zukünftig 700 Euro erhalten und Familien bis zu 1.700 Euro ist natürlich eine gute Nachricht“.
Positiv äußerst sich Tschenett auch zur Lösung eines Problems, welches Grenzpendler betrifft. Bis dato hatten die nämlich kein Anrecht auf die außerordentlichen Landeshilfen, da die geltenden Zugangskriterien vorgesehen haben, dass die antragstellende Person ihren Arbeitsplatz in Südtirol haben musste. Dass diese Einschränkung aufgehoben wurde, bedeute eine existenzielle Absicherung der Grenzpendler, auf die der ASGB gepocht hat.
„Übrigens gelten laut Landesrätin Waltraud Deeg die neuen Regelungen auch rückwirkend für jene, die seit Dezember 2020 Covid-Hilfen bezogen oder beantragt haben, bzw. in diesem Zeitraum die Voraussetzungen erfüllten“, stellt der ASGB-Chef klar, der bei allem Lob auch Kritik am Maßnahmenpaket findet: „Die angesetzte Zeitperiode, dass die Gesuche erst ab Mai eingereicht werden können und die Auszahlungen ab vier Wochen ab Antragstellung erfolgt, erachten wir als verspätet. Die Betroffenen benötigen unmittelbare Hilfe und können es sich nicht leisten, weitere drei Monate verstreichen zu lassen. Hier erwarten wir uns, dass im Rahmen der Beschlussfassung im Landtag deutlich nachgebessert wird und eine kürzere Zeitspanne beschlossen wird.“
Zu den Maßnahmen für Unternehmen äußerst sich Tschenett wiederum positiv: „Ziel dieser Unterstützungen ist es schließlich, die Arbeitslosigkeit gering zu halten und Insolvenzen weitgehend zu vermeiden. Insofern unterstützen wir natürlich die außerordentlichen Covid-19 Beiträge für Unternehmen.“
Der Vorsitzende des ASGB verweist darauf, dass diese außerordentlichen Leistungen nicht die staatlichen Hilfen ersetzen, sondern eben diese unterstützen. Deshalb müsse man den Inhalt des Dekretes Sostegno 2021 abwarten, welches vermutlich im Laufe des März in Kraft tritt und laut Indiskretionen Maßnahmen zur rückwirkenden Verlängerung des Arbeitslosengeldes, zur Sonderelternzeit, zur Lohnausgleichskasse, zum Kündigungsstop und auch diverse Boni für Arbeitnehmer und Familien enthält, um zu evaluieren, ob eventuell noch nachgebessert werden muss.