Von: mk
Bozen – Im Südtiroler hat heute die Aktuelle Fragestunde stattgefunden.
Vom 12. bis zum 23. Februar 2020 werden die Biathlon-Weltmeisterschaften in Antholz abgehalten, bemerkte Brigitte Foppa. In diesem Zusammenhang soll das WM-Komitee zur Bedingung gestellt haben, dass das Areal für die WM mit 5G-Antennen, oder einem “erweiterten 4G-Netz” ausgestattet werden muss. In der Umgebung sorgt man sich deshalb, auch weil man den Sinn in diesem Vorhaben nicht erkennt: Ende dieses Jahres soll die Ausstattung mit Glasfaser vor Ort fertig sein. Foppa stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Stimmt es, dass das WM-Komitee 5G bzw. erweitertes 4G-Netz für die WM in Antholz verlangt? Wurden entsprechende Ansuchen gestellt? Hat die Landesumweltagentur hierzu ein Gutachten gemäß LG vom 18. März 2002 Nr. 6 erstellt? Wenn ja, was besagt das Gutachten? Werden Antennen installiert werden? Wenn ja, in welchem Bereich? Mit welchem Zeitplan? Ist nur der Wettkampf- und Servicebereich betroffen oder soll auch das restliche Gemeindegebiet im Sinne von 5G bzw. 4G ausgebaut werden? Was passiert nach der WM? Die Fernsehanstalten hätten den Wunsch nach dieser technischen Aufrüstung, antwortete LH Arno Kompatscher. Es komme sonst zur Überlastung, wenn die Zuschauer das Rennen gleichzeitig auch auf dem Handy verfolgten, was oft der Fall sei. Noch sei nicht entschieden, in welche Richtung es gehen werde: temporär eine 5G-Antenne aufstellen oder das bestehende Netz aufrüsten. Der Vorschlag betreffe die Sportanlagen und den Platz für die Siegerehrung.
Andreas Leiter Reber verwies auf den freiheitlichen Tagesordnungsantrag zur Schaffung einer handlungsstarken Sprachstelle, den der Landtag im Juli genehmigt hatte. Der Landtag beauftragte demnach die Landesregierung, die beim Amt für Kabinettsangelegenheiten angesiedelte Beschwerdestelle („Verletzung der Bestimmungen über den Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung“) in eine vollständige, mit weitreichenden und genau definierten Tätigkeitsfeldern betrauten Sprachstelle umzuwandeln. Leiter Reber stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Welche ersten Maßnahmen wurden vonseiten der Landesregierung in den zweieinhalb Monaten nach Annahme der Tagesordnung zur Einsetzung einer handlungsstarken Sprachstelle getroffen? Bis wann will die Landesregierung die im Tagesordnungspunkt definierte Sprachstelle installieren? Es gebe in der Tat ein Problem, räumte LH Arno Kompatscher und begründete das mit einem Personalengpass in der Abteilung, an der es mehrere Baustellen gebe, vom Ehrenamt bis zum Gleichstellungsbeirat. Man überlege bestimmte Stellen an die Ressorts auszulagern. Es sei noch einiges zu klären, bevor man diese Strukturreform vornehme.
Sport habe in der öffentlichen Meinung unpolitisch zu sein, müsse zumindest neutral bleiben und wird nur ungern in Verbindung mit der Politik gesehen, meinte Andreas Leiter Reber. Dennoch ist der Sport untrennbar mit Politik verbunden. Gerade in Südtirol, das vom Zusammenleben von drei Volksgruppen geprägt ist, kommt dem sprachlichen Auftritt und der Außenwahrnehmung öffentlich finanzierter „Landesvereine“, wie jenem des FC-Südtirol, immer auch eine symbolische und politische Bedeutung zu. In der Beantwortung der Anfrage 424/2019 schreibt LR Achammer: “Sämtliche Kommunikation des FC Südtirol wird in deutscher und italienischer Sprache veröffentlicht.” Dazu stellte Leiter Reber folgende Fragen: Sind die Grafiken zur Vorstellung neuer Spieler in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Ist der Youtube-Kanal und sind die darauf veröffentlichten Videos in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Sind die Ethikkodizes für Mannschaft und Fans in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Sind die auf Facebook veröffentlichten Grafiken wie »calendario ottobre«, »i convocati«, »line up«, »presentazione squadra«, »ritiro 2019« in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Ist die Website für das Online-Ticketing (DIY-Ticket) in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Ist das „Ticket- und Stadionreglement“ auf der Webseite des FC Südtirol in deutscher und italienischer Sprache verfügbar? Er habe nicht die ganze Kommunikation des FC-Südtirol überprüft, er verlasse sich auf die Mitarbeiter, antwortete LR Philipp Achammer. Manche Texte wie die Ethik-Codes seien vom italienischen Verband vorgegeben, und man habe sie übersetzen lassen. Der Youtube-Kanal werde verstärkt in italienischer Sprache genutzt. Das Ticketing stamme von einem italienischen Anbieter und erfolge auf dessen Homepage. Wo es notwendig sei, habe man darauf verwiesen, dass die Kommunikation zweisprachig sein müsse.
Unlängst wurde ein Krankenpfleger in der Notaufnahme des Meraner Krankenhauses von zwei Männern brutal verprügelt, berichtete Sven Knoll. Der Krankenpfleger erlitt Rippenbrüche und massive Prellungen im Brust- und Bauchbereich. Laut einem Primar des Krankenhauses habe es in den letzten Monaten des Öfteren derartige Übergriffe gegeben. Knolls Fragen dazu: Wie viele Gewaltdelikte gab es in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in unseren Krankenhäusern? Wie viele Gewaltdelikte gab es in den besagten Jahren bei Einsätzen der Rettungsdienste gegen die Helfer? Wie viele dieser Gewaltdelikte wurden von Ausländern, wie viele von Einheimischen begangen? Wie viele Sicherheitskräfte sind in den einzelnen Krankenhäusern im Durchschnitt im Einsatz? Laut dem Primar habe die Notaufnahme des Meraner Krankenhauses ein massives Sicherheitsproblem. Was will die Landesregierung dagegen unternehmen? Die Vorfälle hätten dem Fass den Boden ausgeschlagen, bestätigte LR Thomas Widmann. Es seien nicht so viele Fälle wie kolportiert, aber auf jeden Fall zu viele: bis zu 7-8 Fälle pro Jahr in einzelnen Krankenhäusern. Man habe sich mit den Polizeikräften beraten und denke an Patrouillen und auch interne Maßnahmen, um Patienten und Mitarbeitern Sicherheit zu geben.
Die Landesstraße ins Tauferer Ahrntal ist saniert worden und nun wieder einwandfrei befahrbar, stellte Maria Elisabeth Rieder fest. Jedoch wurde der Straßenabschnitt von ca. 500 m, der durch St. Georgen führt, ausgespart. Dazu richtete Rieder folgende Fragen an die Landesregierung: Warum wurde der genannte Straßenabschnitt nicht saniert? Ist die Sanierung des genannten Straßenabschnittes vorgesehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Man habe durchaus die ganze Straße im Auge, erklärte LR Daniel Alfreider. Bei gutem Wetter konnten die maßgeblichen Abschnitte noch asphaltiert werden, der genannte Abschnitt könne heuer wahrscheinlich nicht mehr asphaltiert werden, sondern erst, wenn er wieder schneefrei sei.
Die Verwendung des Südtiroler Landeswappens wird durch die Dekrete des Landeshauptmanns vom 20. September 1989, Nr. 26 und vom 15. Jänner 2001, Nr. 2 geregelt, welche unter anderem die Verwendung des Wappens in der öffentlichen Verwaltung sowie für Schul- und Gemeindehäuser genau beschreiben, bemerkte Andreas Leiter Reber. Der Landeshauptmann kann zudem auch Dritten erlauben, das Wappen zu verwenden, sofern die entsprechenden Veröffentlichungen oder Gegenstände in kultureller, touristischer oder sozial-ökonomischer Hinsicht ein Bild vom Land Südtirol vermitteln. Das Amt für Kabinettsangelegenheiten des Präsidiums führt ein entsprechendes Register über die Genehmigungen zur Verwendung des Landeswappens. Dies vorausgeschickt, fragte Leiter Reber: Aus welchen Gründen werden Gesuche zur Verwendung des Landeswappens abgelehnt? Ist das Register über die erteilten Genehmigungen öffentlich einsichtbar? Sind der Landesverwaltung in den letzten 10 Jahren Fälle von nicht erlaubter bzw. einer nicht ermächtigten Verwendung des Landeswappens bekannt? LH Arno Kompatscher erklärte, dass die Gesuche, die nicht den Zielsetzungen im Sinne des Dekrets entsprächen, abgelehnt werden könnten. Der Landesregierung seien keine Ablehnungen in den letzten zehn Jahren bekannt. Der Landeshauptmann müsse auch Schirmherr der SVP sein, denn die SVP-Fraktion versehe ihre Anträge und Dokumente mit dem Landesadler statt mit dem Parteisymbol, erwiderte Andreas Leiter Reber. Für die Benutzung des Wappens seien Gebühren fällig. Der Landtag sei zur Verwendung des Landeswappens ermächtigt, antwortete LH Kompatscher, das müsste auch die Verwendung durch die Landtagsfraktionen decken.
Letztlich musste eine Verhandlung am Rechnungshof in Bozen in Italienisch abgehalten werden, da weder der Präsident des Richterkollegiums noch der leitende Staatsanwalt Deutsch konnten – trotz des Rechtes auf ein deutsches Verfahren, bemerkte Sven Knoll und stellte dazu folgende Fragen: Welche Schritte hat die Landesregierung bislang unternommen, um wieder zu garantieren, dass am Rechnungshof in Bozen Verhandlungen in Deutsch durchgeführt werden können? Bei wie vielen Verhandlungen in den Jahren 2018 und 2019 konnte das Recht auf Gebrauch der Muttersprache am Rechnungshof in Bozen nicht mehr garantiert werden? Wie bewertet die Landesregierung die Vorgangsweise der Richter des Rechnungshofes, sich über die Sprachbestimmungen hinwegzusetzen? Und was wird die Landesregierung dem diesbezüglich entgegensetzen? LH Arno Kompatscher verwies auf die Möglichkeit, Richter und Staatsanwälte ohne Zweisprachigkeit am Rechnungshof befristet anzustellen. Andere Fälle als der genannten seien nicht gemeldet werden. Die Landesregierung erachte es aber als notwendig, die Richter und Staatsanwälte mit den nötigen Sprachkenntnissen zu rüsten. Es gehe nicht nur um die Sprache des Richters, sondern um das Recht des Angeklagten auf Verhandlung in seiner Muttersprache, antwortete Knoll.
Medienberichten entnahm Maria Elisabeth Rieder, dass es mehrere Treffen der Arbeitsgruppe Zöliakie mit Landesrat Widmann gab. Im Jahr 2020 soll nun vor allem die Digitalisierung vorangetrieben werden nach dem Modell anderer Regionen, vor allem der Lombardei. Die AIC als auch das Team Köllensperger haben in Vergangenheit bereits mehrmals auf diese Möglichkeit hingewiesen. Rieder stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wurde bereits Kontakt mit anderen Regionen aufgenommen? Wird im Haushalt ein Budget für die Digitalisierung vorgesehen? Welche konkreten Schritte wurden beim Arbeitsgruppentreffen Ende Oktober gesetzt? Es seien Kontakte mit Piemont, Lombardei und Emilia-Romagna aufgenommen worden, erklärte LR Thomas Widmann. Dort habe man gezeigt bekommen, wie die Digitalisierung in diesem Bereich funktioniere. Um das umzusetzen brauche es einen Vertrag und Vorarbeiten der Informatiker. Er rechne damit, dass man das innerhalb nächsten Jahres leisten könne.
Am 26.08.2019 um 19:09 Uhr wollte auf der Linie 245 (Meran-Ulten) bei der Haltestelle Schulen in St. Walburg eine Frau mit Fahrrad in den Bus einsteigen, um nach St. Gertraud zu gelangen, berichtete Myriam Atz Tammerle. Der Busfahrer (Nr. 5650) verweigerte der Frau den Zutritt mit ihrem Fahrrad, obgleich sich am Heck des Busses Radträger befanden. Laut ihm dürfe er Fahrräder nur in Meran am Bahnhof und in Oberlana aufladen. Außerdem benötigte der Busfahrer ganze zehn Minuten, um in den Dienstanweisungen nachzulesen, ob er an anderen als an besagten Haltestellen Fahrräder aufladen darf. Zudem sprach der Busfahrer kein einziges Wort Deutsch. Fazit: Die von der Radtour ermüdete Frau musste bei einsetzendem Sommergewitter an der Haltestelle zurückbleiben. Atz Tammerle stellte dazu folgende Fragen: Stimmt es, dass Busfahrer nur an bestimmten Haltestellen Fahrräder aufladen dürfen? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen ob der Tatsache, dass der Busfahrer kein Wort Deutsch sprach? LR Daniel Alfreider bestätigte, dass auch auf dieser Linie einige Busse mit Fahrradträgern ausgestattet seien, aber nicht alle. Die Busse seien entsprechend gekennzeichnet. Die Fahrgäste hätten das Recht auf Auskunft in ihrer Muttersprache. Sollte auf Personal zurückgegriffen werden müssen, das nicht zweisprachig sei, so müsse der Konzessionär Schulungen anbieten. Man werde die Konzessionäre erneut auf diese Pflicht hinweisen.
Vor drei Jahren hatten wir Südtiroler die seltene Gelegenheit über eine Volksbefragung direkt Einfluss auf die Ausgaben des Landeshaushalts zu nehmen, bemerkte Andreas Leiter Reber. Die damalige Frage, ob der Gesetzesentwurf Nr. 60/15 genehmigt werden soll oder nicht, hätte sich laut LH Kompatscher ausschließlich auf die öffentliche Finanzierung des Flughafens bzw. der Betreibergesellschaft ABD bezogen. Dass auch Private den Flughafen ausbauen, die Landebahn verlängern und die Flugzahlen erhöhen können, sei nie zur Debatte gestanden. Dazu hatte Leiter Reber folgende Fragen: Warum schrieb die Landesregierung in die offizielle Informationsbroschüre (Pro und Contra) zum Flughafen-Referendum 2016: “Wenn das NEIN gewinnt, wird das Land keineswegs die Kontrolle über den Flughafen verlieren, im Gegenteil! Der Sieg des NEIN am 12. Juni wird den Flughafen nicht dem Staat oder Privaten ausliefern, sondern wird ihn dem Land und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zurückgeben.” Sieht die Landesregierung in dieser Information einen Widerspruch zum jüngsten Verkauf des Flughafens an Private und wodurch wurde der Flughafen dem Land und den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben? Die Broschüre sei vom Landtag herausgegeben worden, auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses mit breiter Mehrheit, antwortete LH Arno Kompatscher. Dazu seien zwei Arbeitsgruppen eingerichtet worden, eine für und eine gegen den Flughafen, beiden sei gleicher Platz eingeräumt worden. Das Zitat, das die Anfrage erwähne, stamme von der NEIN-Fraktion. Im Teil der Nein-Fraktion sei klar gesagt worden, dass das Land bei Ablehnung sich zurückziehe und der Betrieb europaweit ausgeschrieben würde. Die Zuständigkeit des Enac bleibe aber. Auch das Landespresseamt habe damals geschrieben, dass das Land bei einem Nein weniger Einfluss habe. Man sollte bei einer zukünftigen Abstimmungsbroschüre weiterhin beiden Meinungen das Wort überlassen, aber deren Aussagen auch auf ihre Belastbarkeit überprüfen. Letzterem stimmte Leiter Reber zu. Jeder trage die Verantwortung, dass seine Aussagen auch verifizierbar seien.
Die Entschärfung der Weltkriegsbombe am 20. Oktober 2019 in Bozen hat gezeigt, dass die durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen, inklusive der Evakuierung der Bevölkerung, organisatorisch sehr aufwendig und intensiv sind, bemerkte Ulli Mair. Hinzu kommt die notwendige Unterbrechung des Verkehrs auf den Straßen und den Schienen. Nun ist davon auszugehen, dass bei der Umgestaltung des Bahnhofsareals in Bozen weitere Kriegsrelikte im Boden gefunden werden, die wiederum Entschärfungs- und Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Mairs Fragen dazu: Wird vor dem Beginn der Bauarbeiten am Bahnhofsareal von Bozen eine Sondierung vorgenommen, um mögliche Kriegsrelikte zu orten? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Werden die georteten Relikte in einem Akt entschärft und geborgen oder sind wiederum Einzelmaßnahmen in Form der Entschärfung vom 20. Oktober geplant? Gibt es einen Plan für die geplanten Arbeiten am Bahnhofsareal, um beim Fund von Kriegsrelikten periodische Evakuierungen und andere anfallende Maßnahmen zu vermeiden? Wenn Ja, wie sieht dieser aus? Bereits in den 50-ern und 60-ern sei eine Bonifizierung des Areals vorgenommen worden, antwortete LH Arno Kompatscher. Eine weitere Sondierung sei laut Experten angesichts der Kosten nicht zu rechtfertigen. Wenn man trotzdem ein Relikt finden würde, würde es dennoch die entsprechenden Maßnahmen brauchen.