Von: mk
Bozen – Der Landtag befasst sich immer noch mit Gesetzentwurf zur direkten Demokratie in Südtirol. Doch die Hürde von 8.000 Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung wird wieder in Frage gestellt. Dies erklärt die Initiative für mehr Demokratie in einer Aussendung und reagiert darauf mit Unverständnis.
Für eine andere Unterschriftenzahl gebe es laut Initiative keine vernünftige Begründung. Nicht umsonst sei sie im partizipativen Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, allgemein anerkannt worden. Die Bestimmung ihrer Höhe sei eine Frage der Chancengleichheit, erklärt die Initiative.
„Wenn jeder Bürger, jede Bürgerin mit 8.000 Wählerstimmen sicher in den Landtag gewählt werden kann und damit das Recht erwirbt, dort Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu bringen, dann gibt es keinen Grund, dass Bürgerinnen und Bürger mehr unterstützende Unterschriften für einen Gesetzentwurf aus dem Volk vorlegen müssen, um die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung darüber entscheiden lassen zu können. Alles, was darüber liegt, ist nichts anderes, als der Versuch, Volksabstimmungen zu erschweren oder zu verhindern“, betont die Initiative.
Die Rechtfertigung, dass die Initiative für mehr Demokratie selbst ohne Schwierigkeiten immer wieder mehr als 10.000 Unterschriften vorlegt, verkenne vollkommen die Realität. „Man kann nicht von einer Organisation ausgehen, deren Anliegen schon lange bekannt ist, weil es schon über viele Jahre hin beworben worden ist. Als sie 1996 zum ersten Mal damit auftrat, hat sie für ihren Vorschlag in der Region genau 4.600 und nicht 8.000 Unterschriften sammeln können“, fährt die Initiative fort.
Auch das wieder beginnende „Verrechnen“ mit dem Beteiligungsquorum mache deutlich, um was es wirklich gehe. „Wieder blühen Vorschläge auf, kein Quorum vorzusehen, dafür aber 15.000 Unterschriften oder 8.000 und dafür ein 35-Prozent-Quorum. Die Logik: Wenn die eine Hürde niedrig ist, muss die andere hoch sein, ist die Logik der Verhinderung“, erklärt die Initiative.
Dabei hätten die beiden Hürden nichts miteinander zu tun. Mit der Zahl der Unterschriften werde festgelegt, mit wie viel Zustimmung von Bürgern die Berechtigung erworben werden kann, um allen Stimmberechtigten einen Vorschlag wie eben einen Gesetzentwurf vorzulegen und sie in einer Volksabstimmung darüber entscheiden zu lassen. Diese Hürde müsse für sich allein begründbar sein.
„Alle am Partizipationsprozess Beteiligten fragen sich, für was dieses und für was das ständig von der SVP geforderte Kompromissbemühen eigentlich gut gewesen sein sollen, wenn jetzt wieder dermaßen unqualifiziert alles in Frage gestellt wird“, betont die Initiative abschließend.