Von: mk
Bozen/Kurtatsch – Die vom Unternehmen PA-Holding geplante thermische Abfallbehandlungsanlage EcoEnergy im Gewerbegebiet Etschweg in der Gemeinde Kurtatsch an der Weinstraße wird nicht errichtet werden. Dies bekräftigte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Landesregierungssitzung. “Die Anlage widerspricht unseren umweltpolitischen Zielsetzungen sowie dem Abfallbewirtschaftungskonzept des Landes”, sagte Kompatscher. “Deshalb wird sie nicht kommen, und nicht etwa, weil wir etwas gegen das Unternehmen hätten.”
Das Projekt sei auf seine Umweltverträglichkeit hin überprüft und vom Landesumweltbeirat negativ begutachtet worden. Dieses negative Gutachten habe sich die Landesregierung bereits in ihrem Beschluss vom 31. Juli 2018 zu Eigen gemacht und das Projekt demnach einstimmig abgelehnt.
Nun hat das Unternehmen neuerlich Rekurs beim Verwaltungsgericht eingelegt und als einen der Rekursgründe unter anderem angeführt, dass der ablehnende Beschluss die Einfuhr von Abfall verbiete und damit gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs verstoße. “Wir sind der Meinung, dass der Rekurs unbegründet ist”, betont der Landeshauptmann.
Das Projekt der Abfallbehandlungsanlage sieht eine Verarbeitungskapazität von 95.000 Tonnen nicht gefährlicher Sonderabfälle im Jahr vor. Laut Umweltbeirat stehe dies im Gegensatz zum Abfallbewirtschaftungsplan des Landes. Denn gemäß Analyse des Landesamtes für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz fielen in Südtirol im Jahre 2016 lediglich circa 40.000 Tonnen und im Jahre 2017 circa 30.000 Tonnen dieses Abfalltyps an. Davon verarbeitet bereits die thermische Müllverwertungsanlage in Bozen Süd zwischen 23.000 und 28.000 Tonnen. Bestenfalls stünden laut Analyse der Abfallflüsse für die Anlage in Kurtatsch rund 23.000 Tonnen im Jahr zur Verfügung, was die restlichen 72.000 Tonnen im Jahr betrifft, sei weder die Herkunft noch die Art des Abfalls klar.
“Für das Land besteht keine Notwendigkeit, eine weitere Abfallbehandlungsanlage zu genehmigen. Bei einer Anlagenkapazität von 95.000 Tonnen im Jahr hätte nur ein Bruchteil des in Kurtatsch zu verarbeitenden Abfalls seinen Ursprung in Südtirol. Damit wird das Prinzip der EU-Richtlinie missachtet, demzufolge Abfälle in der Nähe des Ortes ihrer Entstehung entsorgt oder behandelt werden müssen”, erklärt LH Kompatscher.
Zudem würde die Anlage schätzungsweise 32 Tonnen Stickoxid-Emissionen im Jahr ausstoßen, was gemäß Umweltbeirat zu einem dreiprozentigen Anstieg der Stickoxid-Emissionen und – je nach behandelter Abfallart – zu einer zehnprozentigen Erhöhung der Kohlendioxid-Emissionen im Unterland führen würde.
Weiters wäre im Projekt vorgesehen, dass die Filteraschen wieder in den Vergasungsprozess zurückgeführt werden sollen. Diese werden jedoch als gefährliche Sonderabfälle eingestuft, sodass es zu einer Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen kommen würde, die aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht zulässig sei.
Ein weiterer Punkt laut Gutachten des Umweltbeirates sei, dass die aus der Verbrennung entstehende Energie nur für die Stromproduktion genutzt würde und die erzeugte Abwärme aufgrund von fehlenden Abnehmern keiner Nutzung zugeführt werden könne.
Erschwerend komme die mangelnde Erfahrung mit der vom Projekt vorgesehenen Technologie (Hochtemperatur mit direktem Schmelzvorgang) hinzu, bei dem es sich um ein vorwiegend in Japan zur Anwendung kommendes Verfahren handle. Anfragen zu den Betriebsdaten bei funktionierenden Anlagen seien unbeantwortet geblieben.
Gegen den Bau würden zudem die Lärmbelastung durch erhöhtes Lkw-Verkehrsaufkommen, die Nähe des Naturparks “Trudner Horn” und die landschaftliche Beeinträchtigung durch die Höhe der Anlage (bis zu 40 Meter) sprechen.
Darüber hinaus verbiete der Bauleitplan der Gemeinde Kurtatsch die Sammlung und Verbrennung von Abfällen im Gewerbegebiet Etschweg, da diese mit anderen Tätigkeiten in derselben Zone schwer vereinbar sei.
Gegen den Bau der Anlage waren rund 20 negative Einwände während der Veröffentlichungsfrist eingegangen und viele Bedenken bei der einer öffentlichen Anhörung der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht worden.