Erleichterungen für Studenten und Studentinnen

Abgabe für Recht auf Uni-Studium wird abgeschafft

Dienstag, 07. Januar 2025 | 10:54 Uhr

Von: mk

Bozen – Im Haushalt 2025-2027 ist auch die Abschaffung der Abgabe für das Recht auf ein Universitätsstudium vorgesehen. Diese Abgabe ist nicht zu verwechseln mit der Studiengebühr und musste bislang von jedem Studenten bzw. jeder Studentin jährlich für die Einschreibung in Studiengänge entrichtet werden, die im Land Südtirol angeboten werden.

Mit der Genehmigung des Haushalts 2025-2027 wurde diese Abgabe nun abgeschafft, um das Universitätsstudium zu fördern. “Weiters möchten wir dadurch eine Vereinfachung  herbeiführen”, betont Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. “Es wird künftig nicht mehr notwendig sein,  die Abgabe jenen Studentinnen und Studenten zurückzuerstatten, die Studienbeihilfe des Landes Südtirol erhalten und einen universitären oder post-universitären Lehrgang in Südtirol besuchen”, fährt Kompatscher fort.

Bislang wurde die Abgabe für das Recht auf ein Universitätsstudium jährlich neu festgelegt. Im Studienjahr 2024/25 betrug sie 173 Euro. Die jetzt vorgesehene Abschaffung stellt für alle Studenten und Studentinnen eine Erleichterung dar, die Studiengänge oder universitäre Lehrgänge besuchen, die in Südtirol angesiedelt sind, also die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana”, das Musikkonservatorium “C. Monteverdi” und die Philosophisch-theologische Hochschule Brixen.

Bezirk: Bozen

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