Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hatte Karl Reinstadler mit großer Mehrheit als Verwaltungsrichter nominiert. Vom oberste Rat für Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt nun ein negatives Gutachten zu seiner Nominierung vor. SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger wehrt sich gegen den Vorwurf Pöders, dies sei auf einen Fehler der SVP zurückzuführen.
„Wir hatten drei Vorschläge und haben uns klar für Reinstadler ausgesprochen. Nachdem sein Name von einer vom Ministerrat in Rom eigens eingesetzten Auswahlkommission an uns herangetragen wurde, waren wir sicher, dass er gut geht“, betont SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger. Noch liege keine Begründung zum negativen Gutachten vor und Steger denkt, dass Reinstadler die technischen Voraussetzungen für die Nominierung erfüllt. „Der Ministerrat wird das vorher überprüft haben, davon gehe ich aus. Das Argument für das Negativgutachten ist noch ausständig und für mich ist der Fall noch nicht abgehakt. Natürlich hätten wir alle drei Vorschläge nach Rom zurücksenden können, und die Kommission hätte sich dann für einen Kandidaten entschieden. Dann hätten wir eben Rom die Entscheidung überlassen – ob das im Sinne der Südtiroler/innen gewesen wäre, bezweifle ich“, sagt Steger. Der Südtiroler Landtag habe hier von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht und den Kandidaten nominiert, der ihm am kompetentesten erschien. Karl Reinstadler wurde immerhin mit 27 Stimmen vom Südtiroler Landtag namhaft gemacht.
Abgelehnter Verwaltungsrichter: “Fehler der SVP im Landtag”
“Dass man jetzt nacht der Ablehnung von Karl Reinstadler als Verwaltungsrichter durch den Obersten Rat für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne weiteren Südtiroler Kandidaten da steht, ist auf einen Fehler der SVP-Fraktion im Landtag zurückzuführen”, erläutert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder. “Die SVP hatte darauf bestanden, aus dem Dreier-Vorschlag der Regierung nur einem Kandidaten ein positives Gutachten des Landtages zu geben und den anderen beiden nicht, obwohl diese fachlich und faktisch sehr wohl geeignet gewesen wären.”
Pöder unterstreicht, dass er selbst im Vorfeld der Abstimmung bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden sehr wohl angeregt hatte, mehreren Kandidaten ein positives Gutachten zu erteilen, wenn man von deren Qualität überzeugt sei.
“Der Landtag muss hat nämlich rechtlich nicht den Auftrag, einen Kandidaten aus der von der Regierung vorgeschlagenen Kandidatengruppe auszuwählen sondern ‘nur’ jene Aufgabe, zu sagen, ob mann die Kandidaten für geeignet oder nicht geeignet hält. Die SVP hat eine Art politische Wahl getroffen, und deshalb stehen wir jetzt verwaltungsrichtermäßig mehr oder weniger ohne Unterhosen da. Ich hatte mit meiner Stimme mehr als einem Kandidaten ein positives Gutachten erteilt, den Vorschlag Reinstadler hatte ich aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit mit Skepsis betrachtet, ohne jedoch seine fachliche Kompetenz in Zweifel ziehen zu wollen”, so Pöder.
“Wenn Karl Reinstadler jetzt nach der Ablehnung durch das oberste Richtergremium von der Regierung nicht mehr ernannt wird, dann beginnt der Weg von neuem und die Richterstelle wird noch länger nicht nachbesetzt. Kein Ruhmesblatt, weder für die Regierung in Rom noch für den Landtag”, so Pöder.