Von: luk
Bozen – Der Landtag muss sich erneut mit der Ernennung eines Verwaltungsrichters befassen, nachdem der vor einigen Monaten von der SVP favorisierte Bewerber, Kar Reinstadler, vom Obersten Rat für die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgelehnt wurde.
Auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Pöder hin hat nun der Landtag Auskünfte von der Regierung in Rom eingeholt und als Antwort die Aufforderung erhalten, die beiden anderen, von der Landtagsmehrheit nicht positiv beurteilten Bewerber, Michele Menestrina, Rudolf Benedikter, neu zu begutachten.
“Dass man jetzt nach der Ablehnung von Karl Reinstadler als Verwaltungsrichter durch den Obersten Rat für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne weiteren Südtiroler Kandidaten da steht, ist auf einen Fehler der SVP-Fraktion im Landtag zurückzuführen”, erläutert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder. “Die SVP hatte darauf bestanden, aus dem Dreier-Vorschlag der Regierung nur einem Kandidaten ein positives Gutachten des Landtages zu geben und den anderen beiden nicht, obwohl diese fachlich und faktisch sehr wohl geeignet gewesen wären.”
Pöder unterstreicht, dass er selbst im Vorfeld der Abstimmung bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden sehr wohl angeregt hatte, mehreren Kandidaten ein positives Gutachten zu erteilen, wenn man von deren Qualität überzeugt sei.
“Der Landtag muss hat nämlich rechtlich nicht den Auftrag, einen Kandidaten aus der von der Regierung vorgeschlagenen Kandidatengruppe auszuwählen sondern ‘nur’ jene Aufgabe, zu sagen, ob mann die Kandidaten für geeignet oder nicht geeignet hält. Die SVP hat eine Art politische Wahl getroffen, und deshalb stehen wir jetzt verwaltungsrichtermäßig mehr oder weniger ohne Unterhosen da. Ich hatte mit meiner Stimme mehr als einem Kandidaten ein positives Gutachten erteilt, den Vorschlag Reinstadler hatte ich aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit mit Skepsis betrachtet, ohne jedoch seine fachliche Kompetenz in Zweifel ziehen zu wollen”, so Pöder.
“Wenn Karl Reinstadler jetzt nach der Ablehnung durch das oberste Richtergremium von der Regierung nicht mehr ernannt wird, dann beginnt der Weg von neuem und die Richterstelle wird noch länger nicht nachbesetzt. Kein Ruhmesblatt, weder für die Regierung in Rom noch für den Landtag.”