Von: mk
Rom – Die römische Abgeordnetenkammer hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit verabschiedet. „Das Gesetz betrifft alle, nicht in Berufskammern organisierte Selbstständige und sieht unter anderem Maßnahmen zur besseren Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall und Mutterschaft vor“, unterstreicht die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. Zudem sei es gelungen, eine bessere Absicherung der Tagesmütter in Südtirol zu erreichen.
„Das heute verabschiedete Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit sieht nicht nur eine Verlängerung der Elternzeit sowie neue Möglichkeiten für Väter und Mütter, sondern auch eine Reihe von neuen Bestimmungen bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft von selbständig Tätigen vor“, unterstreicht die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard.
So wird für beim Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS eingetragene Selbständige die Elternzeit von drei auf sechs Monate verlängert, wobei diese Zeit innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann (bisher innerhalb des ersten Jahres). Zudem besteht zukünftig auch die Möglichkeit, die Vaterschaft in Anspruch zu nehmen. Ebenso haben die in die Sonderverwaltung des NISF/INPS eingetragenen Selbstständigen in Zukunft Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, unabhängig davon ob sie die Tätigkeit aussetzen oder nicht.
Wenn ein Selbständiger oder eine Selbständige dauerhaft für denselben Auftraggeber tätig ist, kann er oder sie im Falle von Krankheit oder Unfall eine Unterbrechung der Tätigkeit von maximal 150 Tagen pro Jahr anfordern. Bei Krankheit oder bei einem Unfall mit einer Unterbrechung der Tätigkeit von 60 Tagen bis zu zwei Jahren können Selbständige zukünftig zudem eine Aussetzung der Zahlung von Renten- und Versicherungsbeiträgen beantragen.
Mit den neuen Bestimmungen wird erstmals auch versucht, eine einheitliche Regelung des sogenannten Smartworking – sprich der Telearbeit, zu finden, welche zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt.
Neuer Kollektivvertrag für Tagesmütter in Südtirol
„In gemeinsamer, parteienübergreifender Zusammenarbeit mit Luisa Gnecchi ist es im Zuge der Diskussion des Gesetzentwurfes in der Arbeitskommission gelungen, einen Artikel für die Tagesmütter in Südtirol einzufügen“, erklärt die Kammerabgeordnete Renate Gebhard. „Dieser ermöglicht den Wechsel vom Kollektivvertrag der Hausangestellten zum Kollektivvertrag der Angestellten von Sozialgenossenschaften: Die damit verbundene höhere Rentenabsicherung bedeutet eine wesentliche Besserstellung der Tagesmütter und ist eine konkrete Maßnahme zur Vorbeugung der Altersarmut von Frauen“, bewertet Gebhard.
Das neue Gesetz muss nach den Änderungen der Abgeordnetenkammer noch vom Senat verabschiedet werden bevor es in Kraft tritt.