Von: mk
Bozen – Ein zeitlich begrenztes Sommer-ABO+, sowie die Möglichkeit einer flexiblen Erneuerung des ABO+ nach zwölf Monaten wäre für viele Südtiroler Studierende von großem Vorteil. Die SVP-Landtagsabgeordnete Jasmin Ladurner hat dazu einen Beschlussantrag vorgelegt, der vom Landtag heute einstimmig angenommen wurde.
Ladurner zeigt sich darüber sehr erfreut: „Durch das ABO+ ist eine umweltfreundliche, einfache, funktionierende und kostengünstige Mobilität gesichert. Allerdings ist die Handhabung des ABO+ sehr strikt. Diese wird für Studierende nun einfacher.“ Der Antrag wurde heute einstimmig angenommen.
Ladurner hat diesen Beschlussantrag auf Anregung der Südtiroler HochschülerInnenschaft ausgearbeitet. Bei einem gemeinsamen Treffen mit Landesrat Daniel Alfreider hatte die SH unter anderem entsprechende Verbesserungsvorschläge für das ABO+ vorgebracht. Ladurner hat diese Anregungen aufgegriffen und in den Landtag gebracht.
Das ABO+ erlaubt allen Studierenden in Südtirol die unbegrenzte Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb der Landesgrenzen zum jährlichen Preis von 150 Euro. Rund 8.000 Studierende und Lehrlinge machen derzeit von diesem Angebot Gebrauch. Allerdings muss es jährlich erneuert werden und gilt immer nur bis September.
Jasmin Ladurner erklärt: „Beantragt also jemand ein ABO+ im Februar, gilt dieses nur bis September und muss dann wieder erneuert werden. Es wäre viel einfacher und unbürokratischer, wenn das ABO+ immer ab Ausstellungsdatum für zwölf Monate gültig wäre.“ Auch die Dauer des ABO+ solle flexibler gestaltet werden. „Bisher gilt es immer von September bis September, also zwölf Monate. Damit Südtirolerinnen und Südtiroler, die im Ausland studieren und sich lediglich über die Sommermonate in Südtirol aufhalten, ebenfalls vom Angebot des ABO+ profitieren können, wird es in Zukunft auch ein zeitlich begrenztes Sommer-ABO+ geben. Dieses können die Studierenden für die Sommermonate zu einem entsprechend reduzierten Preis erwerben“, so Ladurner. Die Landesregierung begrüßt die im Beschlussantrag vorgeschlagenen Maßnahmen und wird diese so bald als möglich umsetzen.