Von: mk
Bozen/Abtei – Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Bereits im Jahr 2010 wurde ein Antrag um die Aussiedlung der Hofstelle zum geschlossenen Hof Pizzinini eingereicht. Dieses Ansuchen wurde vom Amt für Planungs- und Baurecht mit der Begründung abgelehnt, dass keine Hofstelle besteht.
Am 10. Mai 2016 stellte die Gemeinde Abtei eine Baukonzession zugunsten von Paolo Pizzinini, Hugo Pizzinini und Rosa Alpina GmbH zur Errichtung einer neuen Hofstelle des geschlossenen Hofes mit Stall, Futterhaus und Wohngebäude in St. Kassian aus.
Gegen diese Baukonzession reichten Luca Crazzolara, Vito Agreiter und Christian Crazzolara am 4. Juli 2016 Rekurs ein, weil sie der Ansicht sind, dass aufgrund der bestehenden Kubatur – wenn auch in Form eines Hotels – die möglichen Baurechte bereits ausgeschöpft wurden. Es würden deshalb die urbanistischen Voraussetzungen fehlen, um im landwirtschaftlichen Grün eine neue Wohnkubatur zu errichten.
Am 28. August 2016 hat das Verwaltungsamt für Landschaft und Raumentwicklung der Abteilung 28 – wie im Verfahrensweg üblich – die Gemeinde Abtei schriftlich ersucht, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung kam daraufhin in ihrem obligatorischen, aber nicht bindenden Gutachten zum Ergebnis, dass der Rekurs anzunehmen sei, da sie wie die Rekurswerber die Ansicht vertrat, dass die verbaubare Kubatur bereits realisiert worden ist.
Zur Sitzung der Kommission, bei der der Rekurs auf der Tagesordnung stand, wurde Bürgermeister Giacomo Frenademetz entgegen der üblichen Gepflogenheiten nicht eingeladen, da im Sinne des Antikorruptionsgesetzes ein möglicher Interessenskonflikt nicht ausgeschlossen werden konnte.
Nachdem das Ergebnis der Kommission bekannt war, gab die Gemeinde Abtei ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag. Gleichzeitig lag der Landesregierung das negative Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vor.
Am 22. Dezember 2016 hat die Gemeinde ihr Gutachten beim Assessorat für Raumentwicklung, Umwelt und Energie hinterlegt. Daraufhin hat Landesrat Richard Theiner das Rechtsamt um die Bewertung dieses Gutachtens gebeten, da es im Widerspruch zum Ergebnis der Kommission stand.
Gestern hat das Rechtsamt das Gutachten an Landesrat Theiner mit folgendem Ergebnis geschickt: “Das Rechtsamt vertritt die Auffassung, dass die von der Gemeinde Abtei erlassene Baukonzession rechtens ist.”
Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung die Entscheidung vertagt, um das Gutachten des Rechtsamtes bewerten zu können.