Von: luk
Bozen – Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fordert Integrationslandesrat Philipp Achammer dazu auf, den vielen Ankündigungen und Versprechungen, Sozialgelder des Landes an Integrationsleistungen zu koppeln, Taten folgen zu lassen und schon vor 2022 mit der Umsetzung des Integrationskonzeptes „Fordern und Fördern“ zu beginnen.
„Philipp Achammer hat in seiner nunmehr siebenjährigen Amtszeit als Integrationslandesrat zwar stets als Ankündigungsriese, jedoch immer nur als Umsetzungszwerg agiert“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Vom Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung des Vorhabens, Sozialleistungen des Landes an klar definierte Integrationsleistungen der Antragssteller knüpfen zu wollen, bis zur Anpassung des entsprechenden Landesgesetzes im Jahr 2017, vergingen ganze vier Jahre. Obwohl Ende 2019 vonseiten der Landesregierung ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung gefasst wurde, steht dessen Umsetzung bis heute aus. Auf unsere regelmäßigen Nachfragen im Landtag, wann denn der Startschuss für die neuen Regelungen fallen würde, fand Achammer immer wieder neue, halbherzige Ausreden: Einmal waren die fehlenden informationstechnischen Voraussetzungen, dann Corona Schuld an der wiederholten Verschiebung“, schildert die freiheitliche Abgeordnete die permanente Aufschiebung der längst überfälligen Integrations-Reform.
„Nicht nur ich tue mich schwer dabei, Landesrat Achammer seine jüngste Ankündigung abzukaufen, im Herbst 2022 mit der Umsetzung der neuen Integrationsanforderungen zu starten. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass es sich dabei um ein reines Wahlkampfgeplänkel der Volkspartei handelt“, so Mair.
„Viel zu lange schon hatten Ausländer in Südtirol ohne jegliche Bringschuld zur Integration Anspruch auf Sozialleistungen, was zu einer enormen Belastung unserer sozialen Sicherungssysteme sowie zur Entstehung von Parallelgesellschaften geführt hat. Diese Integrationspolitik des „laissez-faire“ muss nun endgültig ein Ende haben. Es spricht nichts dagegen, die im Beschluss der Landesregierung definierten Kriterien zur Integration ab sofort umzusetzen“, so Mair.
„Darüber hinaus muss der freiheitliche Antrag, der im Zuge des Haushaltes genehmigt worden ist und ein Gutscheinsystem für bestimmte Sozialleistungen vorsieht, in das Integrationskonzept miteinfließen. Schließlich kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass Sozialleistungen von den Beziehern zweckentfremdet werden“, so Mair.
„Außerdem muss offen darüber nachgedacht werden, über die Zusatzleistungen hinaus – sofern mit EU-Recht vereinbar – auch Kernleistungen an die Erfüllung von Integrationsanforderung zu koppeln, wenn gewisse Integrationsziele nicht erreicht werden. Beispielsweise könnte auch das Wohngeld oder die Übernahme von Gesundheitskosten einer bestimmten Bringschuld zur Integration unterliegen“, so Mair abschließend.