Von: ka
Bozen – Der Landtag hat in der Nacht auf 14. Dezember den Jahreshaushalt für 2025 mit einem Rekordvolumen von acht Milliarden Euro genehmigt. Der Haushalt setzt Akzente in den Bereichen soziale Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz. Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher betonte, dass der Haushaltsvoranschlag Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie Teuerung, Altersarmut und Klimawandel gebe.
„Mit diesem Haushalt legen wir den Grundstein für ein solidarisches und zukunftsfähiges Südtirol. Unser Ziel ist es, die Herausforderungen unserer Zeit entschlossen anzupacken und niemanden zurückzulassen“, sagte Kompatscher.
Ein Schwerpunkt des Haushalts ist die soziale Sicherheit. Familien werden durch höhere Absetzbeträge pro Kind (340 Euro) und erweiterte Einkommensgrenzen für Steuererleichterungen (bis zu 90.000 Euro) gezielt entlastet. Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden höhere Löhne zahlen, profitieren von einer Senkung der IRAP von 3,9 auf 2,68 Prozent. Zusätzlich werden in den nächsten drei Jahren rund 150 Millionen Euro bereitgestellt, um niedrige Renten aufzubessern und Altersarmut zu bekämpfen.
„Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Kaufkraft, sondern schaffen auch mehr soziale Gerechtigkeit. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit müssen wir klare Prioritäten setzen“, sagte Kompatscher. Zudem soll der Wohnungsmarkt durch gezielte Förderungen für Mietwohnungen und Regulierungen der Kurzzeitvermietung entlastet werden.
Ein weiterer zentraler Punkt des Haushalts ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung. Investitionen in erneuerbare Energien, Klimaschutz und Verkehrsinfrastruktur sind Kernpunkte des Plans. Projekte wie der dreigleisige Virgltunnel, die Riggertalschleife und die Förderung des Fahrradverkehrs werden vorangetrieben.
Der Haushalt sieht umfangreiche Steuerreformen vor. Die IRPEF wird umgestaltet, um hohe Einkommen stärker zu belasten und die zusätzlichen Einnahmen an Familien mit Kindern weiterzugeben. „Dieser Haushalt ist ein Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung“, sagte Kompatscher.
Der Landtag sieht im Haushaltsvoranschlag 1,791 Millionen Euro für die Sanität vor, für das Personal 1,315 Millionen Euro. 1,208 Millionen Euro fließen in den Bereich Bildung und 728 Millionen Euro in den Bereich Soziales. Für die Mobilität sind 742 Millionen Euro reserviert.
Plenarsitzung – Landeshaushaltsgesetz 2025 verabschiedet
Die Artikeldebatte zum LGE Nr. 33/24 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“. Die Schlussabstimmung zum Landeshaushalt 2025 und den beiden Begleitgesetzen.
Zu folgenden Artikeln des Landesgesetzentwurfs Nr. 33/24 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“ (eingebracht von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher) fand eine Debatte statt:
Art. 1 (Änderung des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, „Recht auf Hochschulbildung“)
Brigitte Foppa (Grüne) hob hervor, dass dies ein sehr begrüßenswerter Artikel sei.
Art. 1 wurde mit 30 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Art. 2 (Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“, betrifft die Finanzierung der Ausarbeitung von Durchführungsplänen der Gemeinden durch das Land, wofür 2025 fast 2 Mio. Euro bereitgestellt werden)
Mit Änderungsantrag schlug Paul Köllensperger (Team K) das Einfügen von “nach Verabschiedung eines Landesstrategieplans” vor. Ein Änderungsantrag war auch von Madeleine Rohrer (Grüne) vorgelegt worden, der hinsichtlich Nettoneuversiegelung einen Verweis auf den Landesklimaplan vorschlägt.
LR Peter Brunner erklärte u.a., dass man den Änderungsantrag des Kollegen Köllensperger nicht annehmen wolle, jenen der Kollegin Rohrer indes schon.
Der Änderungsantrag Köllensperger wurde mehrheitlich abgelehnt; der Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Abg. Rohrer dagegen wurde mehrheitlich angenommen. Art. 2 wurde mit 29 Ja- Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
Art. 3 (Änderung des Landesgesetzes vom 12. November 2019, Nr. 11, „Teilnahme der Autonomen Provinz Bozen an der Organisation der XXV. Olympischen Winterspiele und der XIV. Paralympischen Winterspiele 2026“; mit diesem Artikel sollen besondere Bestimmungen für die Organisation und Maßnahmen zur außerordentlichen Unterstützung der Gemeinden im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen 2026 ermöglicht werden; für 2025 sind dafür 5,7 Mio. Euro vorgesehen, für 2026 rund 2,2 Mio.)
Alex Ploner (Team K) schlug u.a. eine Präsentation im Landtag der beiden Sport-Großveranstaltungen Olympia in Antholz und Ski-WM in Gröden vor. Zudem stellte er eine Detailfrage zur Olympiafinanzierung.
Brigitte Foppa (Grüne) stimmte dem Vorschlag Ploners zu. Man sehe nun, dass Olympia auch koste, das entspreche nicht den ursprünglichen Aussagen des LH – er habe aber heute bereits gesagt, dass er dies falsch formuliert habe. Man habe bereits Overtourismus, es bräuchte keine Werbemaßnahmen mehr.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte u.a., dass es in Art. 3 auch um die Paralympics gehe – niemand könne dagegen sein. Man sehe die Spiele als solche aber durchaus kritisch. Deshalb beantrage man eine getrennte Abstimmung.
Auch er sehe den Vorschlag Ploners positiv, es brauche einen Gesamtüberblick, so LH Arno Kompatscher u.a. Bei der Kostendeckung selbst gehe es u.a. um die Kreisverkehre, bei deren Gestaltung man sich Besonderes überlegt habe. Es gehe zudem darum, für die Veranstalter Mittel bereitzustellen, die dieser aufgrund der Durchführung von Olympia verliere. Man sollte immer von „Olympischen und Paralympischen Spielen“ sprechen, der Austragungsort für letztere sei in diesem Fall aber nicht Südtirol, sondern alle Loipenbewerbe würden im Trentino stattfinden.
Art. 3 wurde mit 18 Ja, 5 Nein und 11 Enthaltungen angenommen.
Art. 4 (Änderung des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“)
Dazu lag ein Änderungsantrag von LRin Rosmarie Pamer vor: Dieser entspreche einem Wunsch des Gemeindenverbandes und betreffe den von den Gemeinden festgelegten Grundtarif.
Waltraud Deeg (SVP) sagte u.a., dass dieses Ansinnen der allgemeinen Entwicklung im Pflegebereich widerspreche. Man riskiere, dass es damit pro Heim ganz unterschiedliche Situationen gebe. Es verwundere sie, dass dieser Vorschlag vom Gemeindenverband gekommen sei. In der Sanität dagegen könne man die Tarife nicht bestimmen, man finanziere alles. Diese Änderung würde dazu führen, dass die Familien stärker belastet würden. Der Personalschlüssel in den Seniorenwohnheimen sei viel zu gering; man werde das ändern müssen, ansonsten wolle dort niemand mehr arbeiten. Derzeit habe man in der Pflege kein 2-Klassen-System, so wie in anderen Bereichen. Das müsse so bleiben.
Die Kollegin Deeg habe Recht, das Thema sei eine Debatte wert, so LH Arno Kompatscher u.a. Die Betreuungs- und Pflegeheime seien im Verhältnis günstig, obwohl sie eine umfassende Rundumbetreuung böten. Auch deshalb gebe es einen immensen Druck auf die Heime. Angesichts des demografischen Wandels dürften die Kosten nicht künstlich niedrig gehalten werden. In der Vergangenheit seien Kosten zum Teil auch niedrig gehalten worden, in dem etwa die Gemeinden die Verwaltung der Heime übernommen hätten. Die nun abgeschlossenen Tarifverträge würden zu deutlichen Kostensteigerungen führen, die aber zum Großteil das Land übernehme. Eine Kostenwahrheit bei den Tarifen sei wichtig, ebenso eine Obergrenze. Durch die vorgesehene Regelung müssten jene, die bezahlen könnten, bezahlen, die anderen würden unterstützt.
Waltraud Deeg (SVP) erklärte u.a., sie könne bei der vorgesehenen Regelung nicht mitgehen.
LRin Rosmarie Pamer unterstrich u.a. es gehe um eine kleine Änderung: In den Heimen gebe es unterschiedliche Tarife, das sei den unterschiedlichen Rechtsformen geschuldet. Man habe nun den Höchsttarif von 77 Euro eingeführt. Man müsse die Gehälter aufstocken, dadurch würden die Kosten steigen, den Großteil dieser Steigerung übernähmen die Gemeinden. Es gebe Heime, in denen 2025 keine Tarifsteigerungen vorgenommen würden. Zwischen 40 und 45 Prozent seien die Gesamtkosten in den Heimen in den vergangenen 10 Jahren gestiegen. Die Einheitsbeträge, die das Land pro Tag und Bett an die Heime zahle, dagegen seien um 60 Prozent gestiegen. Die Tarife könnten weiterhin günstig bleiben, weil das Land einen großen Teil der Kostensteigerung übernehme. Manche Heime böten auch Dienstleistungen an, durch welche sie Möglichkeiten hätten, Einnahmen zu generieren. Dadurch könnten sie die Preise niedrig halten. Die Kosten eines Heimplatzes in Pflegestufe 2 seien ca. 65.000 Euro. Beim Pflegefonds sei man stark nach oben gegangen, noch sei er nicht ausfinanziert.
Der Änderungsantrag Pamer wurde mehrheitlich angenommen; der Art. 4 wurde mit 17 Ja-Stimmen und 16 Enthaltungen angenommen.
Art. 8 (Änderung des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, „Personalordnung des Landes“)
Dazu lag ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor, der dem Artikel die Absätze 2 und 3 hinzufügt: Es gehe um die Aufstockung im Stellenplan um 200 Lehrpersonen, die in Klassen mit höherer Komplexität eingesetzt werden sollen, und die entsprechende Deckung, so der LH. Für 2025 sei nur ein Teilbetrag vorgesehen, weil es das Schuljahr ab September 2025 betreffe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich u.a., welche Art der Ausbildung für diese zusätzlichen Stellen vorgesehen sei, es gehe ja hauptsächlich um Sprachunterricht für Menschen mit Migrationshintergrund.
Es gebe Ausbildungen und eine eigene Rangordnung für Sprachförderlehrpersonen, allerdings stünden nicht ausreichend Lehrpersonen mit der DAZ- und DAF-Ausbildung zur Verfügung, so LR Philipp Achammer. Man werde hier deshalb auch ein wenig dem autonomen Wunsch der Schulen entsprechen.
Der Änderungsantrag Kompatscher wurde mehrheitlich angenommen; Art. 8 wurde mit 22 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen.
Art. 10 (Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10, „Enteignung für gemeinnützige Zwecke in Bereichen, für die das Land zuständig ist“; betrifft u.a. die Bebaubarkeit von Flächen)
LR Christian Bianchi führte u.a. aus, dass die Landesregierung vorschlage, den Artikel abzulehnen. Man wolle einen neuen abgestimmten Text vorlegen, der keine Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werde.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) drückte u.a. seine Freude über den Rückzug aus: Auch Enteignungen im öffentlichen Interesse müssten im Auge behalten, was nachher mit diesen Flächen geschehe – dies müsse eigen bewertet werden. Es sei gut, dass man nochmals darüber nachdenke.
Der Art. 10 wurde mit 33 Nein- und 1 Ja-Stimme abgelehnt.
Art. 12 (Änderung des Landesgesetzes vom 12. November 1992, Nr. 39, „Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung“; betrifft u.a. den Arbeitsvermittlungsdienst)
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte u.a., es gehe bei der Anwerbung von Fachkräften auch um deren Sprachkenntnisse. Man müsse sich überlegen, wo man Fachkräfte anwerben wolle. Das Ziel müsse sein, deutschsprachige Fachkräfte anzuwerben.
Es gehe in erster Linie darum, vor allem im deutschsprachigen Raum bei diversen Messen u.a., auch gemeinsam mit der Handelskammer, Fachkräfte anzuwerben, vor allem für den Gesundheitsbereich und die öffentliche Verwaltung, führte LRin Magdalena Amhof aus.
Der Art. 12 wurde mit 20 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.
Art. 13 (Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten, Unterstufe und Musikschule“; betrifft den Höchstbetrag für den Kostenbeitrag für die Mahlzeiten der Kinder, der von Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangt wird)
Dazu lag ein Änderungsantrag von LR Marco Galateo vor, der mehrheitlich angenommen wurde; Art. 13 wurde mit 23 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen.
Art. 14 (Änderung des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17, „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“; betrifft die Ablehnung seitens eines Amtes oder mehrerer Ämter, die überwunden werden kann, indem die Dienststellenkonferenz mit einer angemessenen Begründung die betroffenen öffentlichen Interessen abwägt)
LH Arno Kompatscher schickte u.a. voraus, man beabsichtige, dem Streichungsantrag zuzustimmen. Es gebe aber Handlungsbedarf, weil die Norm nicht gut geschrieben sei.
Brigitte Foppa (Grüne) führte u.a. aus, warum die Grüne Fraktion den Streichungsantrag vorbereitet hat. Madeleine Rohrer (Grüne) ergänzte u.a., dass sie dem LH für eine Neuformulierung mitgeben wolle, dass es eine unklare Aufteilung zwischen Gemeinde und Landesämtern gebe; bedacht werde müsse auch die Rolle der Ressortdirektoren.
Der Streichungsantrag Foppa wurde mit 33 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Art. 17-quinquies (Änderung des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“)
Franz Ploner (Team K) schickte voraus, dass es im Artikel um die Ausbildung der Ärzte nach österreichischem Muster gehe und stellte eine Detailfrage dazu.
Zeno Oberkofler (Grüne) erinnerte u.a. an einen Änderungsantrag zum Thema im GGA, um diese Ausbildung definitiv einzuführen und auch auf die Hausärzte auszuweiten. Die Abteilungsdirektorin habe erklärt, dass dies momentan rechtlich schwierig wäre – deshalb habe man den Änderungsantrag zurückgezogen.
Waltraud Deeg (SVP) verwies u.a., auf die nicht einfache Ausgangssituation bei der Ärzteausbildung. Man habe damals gespürt, was es bedeute, dass man in diesem Bereich sekundäre Zuständigkeiten habe. Dass die Ausbildung möglich geworden sei, sei ein Verhandlungserfolg.
LR Hubert Messner erklärte u.a., dass man mit dem Ministerium so verblieben sei, dass das in den kommenden drei Jahren weitergeführt werde – wenn sich jemand innerhalb 2027 einschreibe, mache er die Ausbildung fertig. An einer Ausweitung des Ausbildungsmodells arbeite man.
Art. 17-quinquies wurde mit 31 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Art. 17-sexies (Außerordentliche Einkommensunterstützung; betrifft die Einführung einer Landesunterstützung für Menschen, die eine niedrige Rente beziehen, dafür sind 2025, 2026 und 2027 jeweils 41,3 Mio. Euro vorgesehen)
Dazu lag ein Ersetzungsantrag von LRin Rosmarie Pamer vor, in dem es um die Ausweitung der Unterstützung geht: Man habe präzisiert, wer die Voraussetzungen habe und wer hineinfalle, so die LRin. Eingefügt worden sei auch ein Passus zu den Kriterien.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) stellte eine Detailfrage zu Nutznießern der Maßnahme. LRin Rosmarie Pamer antwortete, dass in der ISEE alle Einkommen enthalten sein müssten – wenn jemand eine Rente aus dem Ausland erhalte, dann sei die natürlich enthalten.
Der Ersetzungsantrag Pamer – und damit der Art. 17-sexies – wurde mit 34 Ja-Stimmen angenommen.
Art. 18 (Finanzbestimmung)
Dazu lag ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor, mit dem die finanzielle Deckelung des LGE angepasst wird, dieser wurde mehrheitlich angenommen.
Der Art. 18 wurde mit 19 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.
Es gab keine Stimmabgabeerklärungen, sodass zu den Schlussabstimmungen zu den drei Gesetzen übergegangen wurde:
Der LGE Nr. 31/24 „Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“ wurde mit 18 Ja, 11 Nein und 5 Enthaltungen angenommen, der LGE Nr. 32/24 „Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2025-2027“ mit 18 Ja, 15 Nein und 1 Enthaltung und der LGE Nr. 33/24 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“ mit 18 Ja, 8 Nein und 8 Enthaltungen.
LH Arno Kompatscher bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – ein Finanzgesetz sei immer ein enormer Arbeitsaufwand. Der LH bedankte sich auch bei den Abgeordneten für die konstruktive Debatte am heutigen Tag.
Präsident Arnold Schuler schloss die Sitzung um 20.00 Uhr. Der Landtag tritt ab 14. Jänner 2025 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.
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