Kein Referendum erforderlich

Änderung der Gemeindegrenze zwischen Vahrn und Brixen

Samstag, 22. Februar 2025 | 18:46 Uhr

Von: luk

Vahrn/Brixen – Der Regionalrat von Trentino-Südtirol hat beschlossen, dass die Änderung der Gemeindegrenze zwischen Vahrn und Brixen im Bereich der Elisabethsiedlung ohne die Durchführung eines Referendums erfolgen kann.

Dieser Beschluss basiert auf den positiven Stellungnahmen der Gemeinderäte von Vahrn und Brixen, die für die Neufestlegung der Grenze gestimmt haben. Zudem wurde festgestellt, dass es keine direkt betroffene Bevölkerung gibt, da die Änderung ausschließlich die Zuordnung von Grundstücksflächen betrifft und keine Umsiedlung von Einwohnern nach sich zieht.

„Die betroffenen Flächen, bisher als Zubehörflächen im Gemeindegebiet von Brixen verzeichnet, werden nun dem Gemeindegebiet von Vahrn zugewiesen“, erläutert der zuständige Regionalassessor Franz Locher: „Dieser Schritt wurde auf Antrag der Eigentümer eingeleitet, da die bisherige Situation zu erheblichen bürokratischen Herausforderungen geführt hatte.“

Der Kodex der örtlichen Körperschaft sieht vor, dass ein Referendum entfallen kann, wenn die betroffenen Gemeinderäte mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen und keine relevante Bevölkerungseinwirkung gegeben ist.

„Der Umstand, dass Grundstücke zu zwei verschiedenen Gemeinden gehören war für die Eigentümer über Jahre ein bürokratischer Mehraufwand. Wir freuen uns, dass die Gemeindegrenzverschiebung erfolgt und diese Problematik für die betroffenen Bürger gelöst worden ist“, freut sich der Bürgermeister von Vahrn Andreas Schatzer.

Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hatte bereits in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2024 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Der endgültige Beschluss des Regionalrats markiert nun den Abschluss dieses Verfahrens, das auf die administrative Vereinfachung und die Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Grundstückseigentümer abzielt.

Bezirk: Eisacktal

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