Von: luk
Bozen – Mit dem Jahr 2024/25 soll die Medical School in Bozen starten. 60 Studierende können sich in die neue Fakultät für Medizin einschreiben, die durch eine Zusammenarbeit zwischen der Universität Cattolica, der Claudiana und dem Land in die Wege geleitet wurde.
Das Land möchte junge Menschen mit Zweisprachigkeitsnachweis, die sich in Bozen inskribieren, mit einem Stipendium unterstützen. Ähnlich verfahren ist man diesbezüglich bei der Zusammenarbeit mit der PMU Salzburg. Die Kosten (18.000 Euro pro Kopf im Jahr) sollen vollständig vom Land gedeckt werden, falls sich die Studierenden dazu verpflichten, mindestens vier der zehn Jahre nach dem Studium in Südtirol zu arbeiten. Dies soll die Studierenden bzw. die Jungmediziner an die gesundheitlichen Strukturen im Land binden und mittelfristig dem Ärztemangel entgegenwirken.
Aus einer Anfrage der Grüne Fraktion geht hervor, dass die vier Dienstjahre in Südtirol nicht nur in öffentlichen, sondern auch in konventionierten Privatkliniken absolviert werden können.
„In den letzten Jahren konnte man beobachten, wie die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen wegen strukturellen Personalmangels in immer größere Schwierigkeiten geraten sind. Gleichzeitig haben private Gesundheitseinrichtungen immer mehr an Bedeutung gewonnen“, so die Grünen Abgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer.
Der Hauptgrund dafür sei der große Mangel an Personal. Dieser habe auch mit dem Zweisprachigkeitsnachweis zu tun, der eine Grundvoraussetzung ist, um im öffentlichen Gesundheitsdienst eine unbefristete Stelle zu bekommen. “Private Strukturen sind nicht an dieselben Vorgaben gebunden, weshalb es für sie viel einfacher ist, Personal zu finden. In öffentlichen Strukturen sucht man hingegen händeringend nach Fachkräften, die beide Sprachen angemessen beherrschen. Folgerichtig bietet das Land nur denjenigen Anwärtern mit Zweisprachigkeitsnachweis Stipendien mit Dienstverpflichtung an. Konsequenterweise dürfte die Dienstverpflichtung jedoch nicht für private Strukturen gelten, da eine nachgewiesene Zweisprachigkeit hier nicht verbindlich ist. Jedoch darf die Dienstverpflichtung effektiv auch in privaten Strukturen absolvieret werden”, so die Grünen weiter.
„Immer mehr Menschen müssen sich an Privatkliniken wenden, um rechtzeitig eine Visite zu bekommen, während das öffentliche Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht. Hier wird indirekt weiter in die private Gesundheitsversorgung investiert. Dies ist anhand der kritischen Situation in der öffentlichen Sanität untragbar. Wir brauchen mehr Ärztinnen und Ärzte, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten und nicht indirekte Anreize für das Arbeiten in Privatkliniken“, unterstreicht der Abgeordnete Zeno Oberkofler.
Die Grüne Fraktion fordert mit einem Beschlussantrag, dass Artikel 2 des entsprechenden Dekretes des Landeshauptmannes dahingehend verändert wird, dass die Stipendiaten die vier Pflicht-Dienstjahre ausschließlich in öffentlichen Gesundheitsausrichtungen absolvieren sollen. “Somit würde man die Ärzten der Zukunft direkt in das öffentliche Gesundheitssystem eingliedern und dem Personalmangel in der öffentlichen Gesundheitsversorgung entgegentreten”, so die Grünen.
Der Beschlussantrag wird kommende Woche im Landtag behandelt.