Von: mk
Bozen – Die nationale Ärztevereinigung will das Europagesetz des Landes wegen “Umgehung der nationalen Gesetzgebung” anfechten. Das Team K unterstreicht nochmals die Notwendigkeit einer Durchführungsbestimmung, auch um dem Ärzte- und Pflegemangel entgegenzuwirken und die Gesundheitsversorgung wirklich in Vordergrund zu stellen.
Die nationale Ärztevereinigung hat vorgestern mitgeteilt, dass sie die italienische Regierung aufgefordert habe, das Europagesetz des Landes bzw. Artikel vier (Einschreibung der Ärzte mit nur Deutschkenntnissen) anzufechten. Grund dafür wäre die Umgehung der nationalen Gesetzgebung bei der Einschreibung in das Kammersystem der reglementierten Berufe.
Der nationale Präsident der Ärztevereinigung Francesco Anelli hat gestern gegenüber der Tageszeitung “Corriere dell´Alto Adige” erklärt, dass das Problem bei der Anerkennung der Studientitel über das römische Gesundheitsministerium liege.
Laut Team K stimmt das nicht ganz. „Mit dem Landesgesetz wird das Gesundheitsministerium nicht umgegangen, denn es geht nicht um die Titelanerkennung sondern um die Möglichkeit, sich in die Ärztekammer einzuschreiben”, erklärt Dr. Franz Ploner. Dass die Südtiroler Regelung im Rom kommentarlos hingenommen werden würde, wie in der SVP erhofft, wäre jedoch auch eine Überraschung gewesen. „Vor einer potentiellen Anfechtung des Landesgesetzes in Rom hatten wir bereits während der Debatte im Landtag gewarnt”, so Paul Köllensperger und Dr. Franz Ploner.
Um einen alternativen Weg zu finden wurde letzte Woche einen Beschlussantrag von Dr. Franz Ploner im Plenum behandelt, mit dem er sich zum Ziel setzte, eine Durchführungsbestimmung für Südtirol in Sachen “Eintragung in den Berufskammern” einzuführen. Dieser Beschlussantrag sah die Möglichkeit einer Eintragung in die Berufskammern oder -verbände vor, auch bei alleiniger Kenntnis der deutschen Sprache, wobei der entsprechende Beruf einzig in der autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden darf. „Die Landesregierung hat unseren Vorschlag abgeschmettert, indem die Gesetzgebung des Landes ausreichend gewesen sei. Die Fakten zeigen jetzt, dass dies nicht der Fall ist“, so das Team K.
Was wären hingegen die Vorteile einer Durchführungsbestimmung? „Eine solche Durchführungsbestimmung würde die EU-Richtlinie umsetzen, welche die Sprachkenntnisse des Landes vorsieht, und die vollumfängliche Anwendung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten fördert. Diese Durchführungsbestimmung wäre eine sinnvolle Maßnahme um auf Landesebene den Ärzte- und Pflegemangel zu mindern und ebenfalls die Niederlassung von FachärztInnen in der Praxis zu ermöglichen“, so das Team K.
Ganz wichtig sei: Der Grundsatz der Kenntnis der beiden Sprachen für jene, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, werde in keiner Weise angetastet. „Kern unserer Forderung ist die Möglichkeit für deutschsprachige Ärztinnen und Ärzte, die in Südtirol arbeiten möchten, sich sofort in der Südtiroler Ärztekammer einschreiben zu dürfen. Für eine Einstellung im Südtiroler Gesundheitswesen würden keine Sonderwege gelten, sondern die geltende Gesetzgebung auch in Sachen der Zweisprachigkeitspflicht bleibt unberührt”, so Franz Ploner abschließend.