Landesregierung legt Spielregeln fest

Agentur für Gewerkschaftsbeziehungen: Verzeichnis wird aktualisiert

Mittwoch, 20. Dezember 2023 | 11:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen hat die Aufgabe, die Landesverwaltung und die vom Land abhängigen öffentlichen Körperschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen zu vertreten. Die in der Generaldirektion des Landes angesiedelte Agentur setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die aus einem eigenen Verzeichnis ausgewählt und für die Dauer der Legislaturperiode ernannt werden.

“Da sich das Ende der vorgesehenen Amtsdauer nähert, muss das bei der Generaldirektion eingerichtete Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten aktualisiert werden”, informiert Landeshauptmann Arno Kompatscher. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung gestern die öffentliche Bekanntmachtung für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses genehmigt und auch schon die Kommission ernannt, welche die Anträge um Eintragung prüfen und bewerten wird. Diese setzt sich aus den Führungskräften Giulio Lazzara (Direktor der Abteilung Finanzen), Patrizia Nogler (Direktorin des Organisationsamtes) und Janah Maria Andreis (Direktorin des Ökonomats) zusammen.

Voraussetzungen für die Eintragung

Um Eintragung in das Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung als Mitglied der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften des Landes Südtirol können sich Personen bewerben, die über ein Fachlaureat in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder Politikwissenschaften verfügen, beide Landessprachen kennen, eine mindestens dreijährige Erfahrung im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen, der Beziehungen zu Gewerkschaften, der Personalführung sowie Kenntnisse des Arbeitsrechtes mitbringen. Generaldirektor Alexander Steiner verweist darauf, dass “alternativ zum Studientitel auch eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung im Bereich der Beziehungen zu den Gewerkschaften, der Kollektivvertragsverhandlungen, der Organisation, der Personalverwaltung oder des Arbeitsrechts als Bewerbungsvoraussetzung gelten”.

Einreichfrist von 30 Tagen

Die Gesuche um Eintragung sind innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Region in der Generaldirektion des Landes einzureichen. Dies ist auf dem Postweg, durch persönliche Abgabe oder auf telematischem Weg mittels zertifizierter elektronischer Post (ZEP) an generaldirektion.direzionegenerale @pec.prov.bz.it möglich. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist in jedem Fall bis zum Abgabetermin in verschlossenem Umschlag auf dem Postweg zu übermitteln oder direkt in der Generaldirektion abzugeben.

Informationen erteilt die Generaldirektion des Landes (generaldirektion@provinz.bz.it). Die vollständige Ausschreibung mit den dazugehörigen Antragsformularen wird in Kürze auf der Webseite der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.

Bezirk: Bozen