Von: mk
Bozen – Wer in Südtirol und anderswo nächtigt, zahlt eine Nächtigungsabgabe, auch Orts- oder Kurtaxe genannt: pro Nacht, pro Person über 14 Jahren, abgestuft nach Beherbergungstyp und Beherbergungskategorie an die jeweilige Gemeinde, in der eine gewerbliche oder nicht gewerbliche Beherbergungsstruktur angesiedelt ist. Diese erfüllt zweierlei Funktion: Ihr fällt eine meldeamtliche Rolle zu, damit die Sicherheitsbehörden sich ein Bild machen können, wer im Land sich gerade aufhält sowie und vielleicht auch vorrangig eine finanzielle. Schließlich dient sie, wie das entsprechende Landesgesetz bezeichnend heißt, ausdrücklich der Finanzierung im Tourismus. Darauf wiesen die Landtagsabgeordneten Elisabeth Rieder und Paul Köllensperger vom Team K im Rahmen einer Pressekonferenz hin.
„Gewerblichen als auch nicht gewerblichen Betrieben wie Urlaub auf dem Bauernhof Betrieben und traditionellen Privatzimmervermietern, deren Gäste eine Kurtaxe zahlen, haben eines gemeinsam: Sie sind mit einer Lizenz durch die Gemeinde zur Beherbergung von Gästen ausgestattet. Dem gegenüber drängen jedoch immer mehr und immer stärker Vermittlungsplattformen auf den Markt, die sich zwischen Gast und Betrieb schalten und ohne eigenes physisches Eigentum de facto wie Konkurrenzbetriebe gegenüber anderen Betrieben auftreten. Airbnb und Co sind solche Beispiele“, erklären die Abgeordneten
Dank dieser Software-Konzerne könne problemlos und oftmals ohne Lizenz ein Privater Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung seiner Immobilie beziehen, denn auf eine Bewerbung, zum Beispiel durch den örtlichen Tourismusverein, sei heutzutage zum Füllen von Betten niemand mehr wirklich angewiesen.
„Sowohl der Erfolg dieser Plattformen als auch die sehr hohe Lukrativität der so vermieteten Wohnungen in Kurzzeitmiete lässt den Druck auf den Mietmarkt weiter steigen: Dies hat zur Folge, dass der dauerhaft dort lebenden Bevölkerung leistbare Mietobjekte zur Langzeitmiete immer mehr de facto entzogen werden. Wohnungen werden immer teurer und das Leben der ansässigen Bevölkerung wird nicht einfacher. Das ist die Grundlage für unseren Beschlussantrag, den wir bereits zu einem Zeitpunkt eingebracht haben, als uns eine Experten-Studie im Auftrag der Landeshauptstadt noch nicht bekannt war, die eine Verletzung der Spielregeln zu Lasten der ‚traditionellen‘ Tourismuswirtschaft in Bozen offengelegt hat mit Folge einer weiteren Anspannung des Langzeit-Mietmarktes“, erklärt das Team K.
AirBnB zu zwingen, eine Ortstaxe einzuheben und an die Gemeinden abzuführen, trage dazu bei dass auch die Meldepflichten, die Lizenzen und die Steuern in der Folge von den Vermietern regelkonform gemacht werden müssen. Somit werde dem Ausufern der unlauteren Konkurrenz gegenüber den regulären gewerblichen wie nicht gewerblichen Betrieben Einhalt geboten.
„Nicht nur in unserem Beschlussantrag, sondern auch in der Studie findet sich bei genauerem Durchlesen eine soziale Frage demographischer Sprengkraft, welche – auf Südtirol gemünzt – vor allem unsere bei Touristen besonders beliebten Städte in ihrer geballten Kraft erfasst und unabhängig von Team K auch die SVP, zumindest die von Bozen, in der Person ihres Wirtschaftsstadtreferenten Stefan Konder, in aller Klarheit erkannt hat“, so das Team K.
Das Team K fordert, dass das betreffende Landesgesetz abgeändert wird.
„Also, liebe SVP, gehen wir es gemeinsam an und ergänzen wir wirkungsvoll das bestehende Landesgesetz, um bei den Erlösen aus Vermietungen über Airbnb und anderen Plattformen nicht auf die Ortstaxe zur Finanzierung im Tourismus auch durch diese Gästeschichten verzichten zu müssen bzw. auf eine gesellschaftlich nicht zu vertretende Kulanz der sogenannten Host-Vermieter angewiesen sein zu müssen. Denn ein Goliath im Tourismus sollte nicht als ein David der Steuerzahler sich allzu leicht hinter seiner weltweiten Tätigkeit verstecken, der sich bei der Beachtung von steuerrechtlichen Bedingungen der einzelnen Ländern vorrangig um die geschäftsstörenden Folgen so sehr sorgt, dass er es sich nicht zu schade ist, über alle gerichtlichen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof hinweg sein ‚Recht‘ einzuklagen, in den Ländern, in denen die mitunter wichtigsten Umsätze erwirtschaftet werden, wenn möglich am allerwenigsten Steuern zu zahlen“, so das Team K.
Italien rangiere bei diesen Umsätzen für Airbnb und Co nämlich weltweit zwischen drittem und viertem Platz. Umsätzen von ca. 200 Millionen EUR stehe hingegen ein Hundertstel Bruchteil an Steuern gegenüber.
Aus einem Gebot des Schutzes des lauteren Wettbewerbs um den Gast, um das sich bereits in der Vergangenheit der HGV in den Worten seines Präsidenten wiederholt gesorgt hat, hat Team K daher diesen Beschlussantrag eingebracht und hofft auf möglichst breite Unterstützung. Dies sei mit ein weiteres Tool, um dem Overtourism einigermaßen Herr werden zu können.
Team K würde sich sehr freuen, insbesondere mit den für den Tourismus sprechenden Landtagsabgeordneten der anderen Fraktionen eine differenzierte Auseinandersetzung zum Thema führen zu können, denn Südtirol sollte sich bemühen, Spielmacher zu bleiben und nicht als geographischer Austragungsort der Schaffung exorbitanter Umsätze zum bloßen Zuseher mutieren zu müssen, so das Team K.
„Landesverwaltung soll Personal Abfertigung vorstrecken“
Während im Privatsektor die Abfertigung meist mit dem letzten Lohn ausbezahlt wird, heißt es im öffentlichen Dienst bei Eintritt in den Ruhestand erst einmal warten. Das Team K legte im Spätsommer einen Beschlussantrag vor, der vorsieht, den öffentlichen Angestellten die Abfertigung vorzustrecken. Nach Rücksprache mit der Landesregierung wurde die Behandlung des Beschlussantrages aufgeschoben und wird jetzt im Jänner im Landtag behandelt.
„Es ist wohl verständlich, dass die verzögerte Auszahlung der Abfertigung bei den öffentlichen Bediensteten für Empörung sorgt. Die Menschen, die am Ende ihres Arbeitslebens aus dem Dienst ausscheiden, fragen sich zu Recht: Warum bekomme ich die Abfertigung nicht jetzt ausbezahlt?”, findet Maria Elisabeth Rieder. Von der Regelung betroffen seien aber auch all jene öffentlichen Bediensteten, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden.
„Konkret bedeutet dies, dass ein öffentlicher Angestellter, der ein Arbeitsverhältnis beendet, bis zu 27 Monate warten muss, bis seine Abfertigung ganz oder teilweise ausbezahlt wird. Dies ist nicht zumutbar, da es sich hier um Gelder handelt, die dem Arbeitnehmer zustehen“, erklärt Maria Elisabeth Rieder.
Noch länger dauere es bei Bediensteten, die mit der Quote 100 in Rente gehen: Sie warten bis zum Erreichen Altersgrenze und dann können wiederum die 27 Monate anfallen. Geht jemand beispielsweise mit 62 Jahren und 38 Dienstjahren in Rente, könne es bis zum 67. Lebensjahr plus 27 Monate dauern, bis die Abfertigung ausbezahlt wird.
„Durch das Dekret ‚Salva Italia 2011‘ wurden nämlich die Zeiträume für die Auszahlung der Abfertigung für öffentliche Bedienstete bei freiwilliger Kündigung oder Pensionierung durch Erreichen des Dienstalters bedeutend verlängert – bis zu 27 Monaten“, erklärt das Team K. Im Jahr 2014 sei zudem durch das Stabilitätsgesetz ergänzt worden, dass die Auszahlung der Abfertigung in bis zu drei Raten erfolgt. Bei Pensionierung durch Erreichung der Altersgrenze werde die erste Rate der Abfertigung nach einem Jahr überwiesen.
Die Bürgerinnen und Bürger würden die Abfertigung in einer einzigen Rate erhalten, falls der Betrag 50.000 Euro nicht überschreitet. Die Auszahlung erfolge hingegen in zwei Raten, wenn der Betrag der Abfertigung zwischen 50.000 und 100.000 Euro liegt und in drei Raten, falls der Betrag über 100.000 Euro liegt.
Das Team K nennt ein Beispiel: „Peter war Krankenpfleger in einem Krankenhaus. Seit dem Jahre 1976 hat er seinen Dienst getan. Mit Freude und viel Einsatz hat er gearbeitet. Im April 2017 ist er nach 42 Dienstjahren in den Ruhestand getreten. Er hat vom Dienstalter genügend Jahre für die Pensionierung, jedoch die Altersgrenze noch nicht erreicht, d. h. für ihn 2 Jahre auf die Abfertigung warten. Er ist also am 01.04.2017 in Pension gegangen und hat am 27.05.2019 die erste Rate seiner Abfertigung erhalten – 50.000 Euro minus 4.000 Euro Steuern.“
Das Team K fordert nun die Landesregierung auf, die Abfertigung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1705 vom 17.05.2005 und Artikel 26 Absatz des Landesgesetzes Nr. 6 vom 19.05.2015 vorzustrecken und im entsprechenden Ausgabenkapitel notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen (laut Punkt 2 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1705 vom 17.05.2005).