Von: luk
Bozen – Zu Beginn der April-Sitzung des Landtages verlas Präsident Arnold Schuler eine umfangreiche Liste von nicht beantworteten Anfragen. Brigitte Foppa (Grüne) kritisierte die zahlreichen nicht beantworteten Anfragen und beantragte eine Vertagung der Aktuellen Fragestunde, da LR Daniel Alfreider den gesamten Nachmittag entschuldigt abwesend ist – zudem verwies die Abgeordnete darauf, dass viele der nicht beantworteten Anfragen zum Bereich von LR Alfreider gehörten.
Paul Köllensperger (Team K) bestätigte diesen Eindruck; er schlug ebenso vor, die Aktuelle Fragestunde zu vertagen und forderte zudem, dass Präsident Schuler Landesrat Alfreider die Kritikpunkte schriftlich mitteile. Präsident Arnold Schuler bestätigte, dass das Thema der nicht beantworteten Anfragen bereits im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden besprochen worden sei und dass er versichert habe, er werde bei den Mitgliedern der Landesregierung diesbezüglich intervenieren.
LH Arno Kompatscher unterstrich die Wichtigkeit der Anfragen und das Recht darauf, diese einzubringen, er verwies u.a. aber auch darauf, welche umfangreiche Arbeit die Beantwortung der Anfragen mitunter mit sich bringe. Er bat um Verständnis.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte, es gebe durchaus Verständnis – doch die Art und Weise, wie die Landesregierung die Anfragen beantworte bzw. nicht beantworte sei neu. LR Marco Galateo unterstrich u.a., dass es – anders wie von der Abg. Foppa empfunden – keine Strategie gebe, die Anfragen der Opposition nicht zu beantworten.
LH Arno Kompatscher ergänzte u.a., dass beim Vorziehen anderer Tagesordnungspunkte und der Vertagung der Aktuellen Fragestunde Informationen für die nächsten Tagesordnungspunkte fehlen könnten – es werde oft bis zum letzten Moment an diesen gearbeitet. Die Sitzung wurde in der Folge für ein 10-minütiges Treffen des Kollegiums der Fraktionsvorsitzenden unterbrochen, in dem zum Fortgang der Arbeiten diskutiert werden sollte. Im Anschluss teilte Präsident Arnold Schuler mit, man werde nun mit der Aktuellen Fragestunde beginnen; am morgigen Mittwoch werde die Landtagssitzung mit der Beantwortung der Fragen an den Kollegen Alfreider begonnen.
Die erste Anfrage der Aktuellen Fragestunde brachte Maria Elisabeth Rieder (Team K) vor (Titel „IKIS – wann wird es abgeschaltet?“): In den Gesundheitsbezirken Bruneck und Brixen werde bis dato mit dem System „Ikis“ gearbeitet, so die Abgeordnete. Das System werde sowohl in den Krankenhäusern als auch von den Hausärztinnen und Hausärzten genutzt. Damit könnten Befunde, Laborergebnisse und Arztbriefe eingesehen werden. Wegen der verpflichtenden Einführung der elektronischen Gesundheitsakte solle Ikis in naher Zukunft abgeschafft werden. Dazu ersuchte die Abgeordnete die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Stimmt es, dass Ikis mit 01.05.2024 endgültig abgeschaltet wird? Die neu eingeführte elektronische Gesundheitsakte soll nach Berichten von verschiedenen Hausärztinnen und Hausärzten, aber auch von Ärztinnen und Ärzten aus den Krankenhäusern, in der Anwendung noch nicht ausgereift sein und zudem den Zugriff auf Befunde erschweren bzw. unmöglich machen. Was sind hier die Unterschiede? Wäre es nicht möglich, das System Ikis so lange weiter zu verwenden, bis die neue Software an die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender angepasst und optimiert wird?
Landesrat Hubert Messner sagte u.a., er habe sich in den vergangenen Wochen viel mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Ikis werde nicht wegen der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte abgeschafft, sondern wegen der Einführung des Krankenhausinformationssystems NGH. Ikis werde nicht mit 1.5.2024 abgeschafft. Die Gesundheitsakte enthalte alle Daten des Patienten und diese gehörten dem Patienten. Haus- und Kinderärzte hätten mit dem Sanitätsbetrieb eine Vereinbarung über den Kauf einer speziellen Software getroffen, die Verwendung von Ikis sei bis zur Optimierung der neuen Software aus Datenschutzgründen nicht möglich.
„Neuerliche Anfrage zum Thema der Involvierung der Autonomen Provinz Bozen bzw. der Landesregierung in der Umsetzung des Nationalen Kommunikationsplans zum pandemischen Risiko, nachdem in der letzten Sitzung diese Anfrage aufgrund einer klaren dokumentierten Desinformation des Landesrates für Gesundheit unbeantwortet blieb“ war der Titel einer Anfrage von Renate Holzeisen (Vita) an die Landesregierung. In dieser stellte die Abgeordnete folgende Fragen: Nachdem Sie in der Landtagssitzung vom 5. März 2024 nachweislich eine Desinformation verbreitet haben, indem Sie entgegen der Fakten behauptet haben, es gäbe keinen Nationalen Kommunikationsplan zum pandemischen Risiko, ist Ihnen zumindest mittlerweile der aktuelle Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos bekannt? Wenn ja: Ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung in der Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sogenannten „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden? Wenn ja: In welcher Form ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung eingebunden? Und sofern die Autonome Provinz bzw. die Landesregierung in der aktiven Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden ist: Wer entscheidet was eine „Desinformation“ bzw. „fake news“ ist/sind?
Landesrat Hubert Messner antwortete u.a., er habe bereits im März erklärt, dass im November 2023 der Plan auf nationaler Ebene verabschiedet worden sei. (Die Abg. Holzeisen sprach mehrmals ohne Mikrofon, der Präsident bat sie, die Redeordnung einzuhalten.) Eines sei die politische Meinung, das andere sei die Information.
Renate Holzeisen (Vita) erklärte u.a., sie stelle mit Entsetzen fest, dass der Gesundheitslandesrat bzw. “Nicht-Gesundheitslandesrat” hier lüge. Er könne ein Video, das es gebe, nicht leugnen. Wer sei der Verantwortliche auf lokaler Ebene, der bestimme, was Desinformation oder „fake news“ seien? Der Landesrat antworte darauf nicht.
Es entwickelte sich eine Diskussion zwischen Präs. Schuler und der Abg. Holzeisen über die Redezeiten; LR Hubert Messner verwehrte sich gegen die Vorwürfe der Abg. Holzeisen. LH Arno Kompatscher unterstrich u.a. (Holzeisen sprach ohne Mikrofon, und wurde von Präs. Schuler aufgefordert, sich an die Geschäftsordnung zu halten), es stehe der Abgeordneten frei mit einer Antwort nicht zufrieden zu sein; es stehe auch den Regierungsmitgliedern frei, zu sagen, man könne eine eventuelle Zusatzfrage nicht beantworten. Renate Holzeisen (Vita) betonte u.a., es sei skandalös, was im Landtag ablaufe.
Mit dem „Umbau des Südtiroler Landtags“ befasste sich eine Anfrage von Franz Locher: Seit geraumer Zeit werde über einen Umbau des Landtaggebäudes diskutiert: Die baulichen und strukturellen Mängel würden bereits seit längerem eine Umgestaltung bzw. Sanierung erfordern. Das Gebäude sei nicht mehr zeitgemäß und auch nicht unbedingt ein Aushängeschild. Das Raumprogramm und die entsprechenden Gesamtkosten von rund 9,4 Millionen Euro seien bereits Ende 2021 genehmigt und die Landesabteilung Vermögensverwaltung mit der Planung und Durchführung der Arbeiten beauftragt worden, schickte der Abgeordnete voraus und stellte dazu an die Landesregierung folgende Fragen: Wann werden die entsprechenden Arbeiten ausgeschrieben? Wann soll mit den Umbauarbeiten begonnen werden und wie lange werden sie dauern? Sind die Kosten gleichgeblieben? Welche Ämter werden im Zuge der Umbauarbeiten ausgesiedelt und wie viele Personen sind davon betroffen? Wird auch der Sitzungssaal ausgesiedelt? Wenn ja, wohin? Wohin werden die entsprechenden Ämter ausgesiedelt? Welche baulichen Maßnahmen sind geplant?
Landesrat Christian Bianchi erklärte u.a., dass das Ausführungsprojekt Anfang 2025 fertig sein solle und dass der endgültige Zeitplan mit dem Landtagspräsidium festgelegt werde. Es müsse noch ein provisorisches Bürogebäude gefunden werden. Aufgrund der Erhöhung der Materialkosten würden die Kosten derzeit auf 11,4 Millionen Euro geschätzt. Geplant seien ein energetischer Umbau und ein Zubau von zwei Geschossen sowie Arbeiten, die der Sicherheit dienten, zum Beispiel dem Feuerschutz.
Die ASTAT-Erhebung zu den Sprachgruppen sei im Gange und werde erstmals online abgewickelt, erklärte Brigitte Foppa (Grüne) in ihrer Anfrage mit dem Titel „Du zählst – Sprachgruppenzählung“. Der Erfolg sei bisher überschaubar. Am Ende der Onlineerhebung würden die nicht eingegangenen Antworten auf analogem Wege eingeholt. „Es sind einige Fragen offen, die wir klären möchten“, so die Abgeordnete und richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Welcher Prozentsatz an Onlineantworten war das Ziel des Projekts? Wie wird die analoge Projektphase abgewickelt? In welchem Zeitraum? Mit wie vielen Personalressourcen? Woher stammen diese? Wie viel wird die analoge Erhebung kosten? Wie viel wurde in die Onlineerhebung – in Projektmanagement, Tools etc. – investiert? Wie viel wird insgesamt für die Sprachgruppenerhebung an Bewerbung ausgegeben? Was passiert mit jenen, die bei der Onlineerhebung entscheiden, nicht zu antworten? Fließen diese Antworten in das Gesamtergebnis ein? Wie wird dieser Faktor in der analogen Zählung gehandhabt? Kann das Tool, das hierfür entwickelt wurde, auch anderweitig genutzt werden? Wenn ja, was ist geplant?
Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte u.a., man habe eine Beteiligung von 20 Prozent für die Onlinebeteiligung geschätzt, geworden seien es 30,6 Prozent. Es sei den Gemeinden überlassen, wer die Erhebungen durchführe – südtirolweit werde mit rund 800 Erhebenden gerechnet. Das Astat bezahle den Gemeinden 4,50 Euro pro ausgefülltem Fragebogen, alles in allem dürften das ca. 1,5 Millionen Euro sein. Für die Onlineerhebung habe die Siag eine Plattform erstellt, Kostenpunkt 150.000 Euro. Wer online nicht teilgenommen habe, werde von der Wohnortgemeinde für die analoge Erhebung kontaktiert. Man solle künftig von zu Hause aus die Erklärung online abgeben und auch abrufen können. Brigitte Foppa (Grüne) erkundigte sich, wie mit jenen verfahren werde, die online geantwortet hätten “Ich antworte nicht”. LH Arno Kompatscher stellte klar, auch das sei eine Antwort – diese Personen würden von den Gemeinden nicht noch einmal kontaktiert.
„‚Olympischer Spagat‘ – die nachhaltige Haltung unseres Landeshauptmannes?“ war der Titel einer Anfrage von Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann „FSW“): Seit 2018 habe der Landeshauptmann widersprüchliche Aussagen gemacht, wobei er sich einmal für und einmal gegen die Bewerbung Südtirols für die olympischen Spiele 2026 ausgesprochen habe. Es sei aufgefallen, dass er seine Position änderte, als klar geworden sei, dass Südtirol Austragungsort sein werde, wobei dies von Anfang an klar gewesen sei. Auf sein anfänglich „kategorisches Nein“ sei ein bedingtes „Ja, aber nur wenn ‚nachhaltig‘“ gefolgt. „Dieses Hin und Her wirft Fragen bezüglich Glaubwürdigkeit und Kohärenz der Position des Landeshauptmanns auf“, so der Abgeordnete und richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Wie bewertet der Landeshauptmann persönlich den Standpunkt der Landesregierung vom März 2018, der sich gegen eine Bewerbung für die olympischen Spiele aussprach? Welche konkreten Maßnahmen wurden seit diesem Beschluss unternommen, um die Möglichkeit nachhaltiger Olympischer Spiele zu prüfen oder zu fördern? Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben, die vom Land Südtirol getragen werden in und außerhalb Südtirols? Welche Folgemaßnahmen fallen nach den olympischen Spielen an und wie hoch sind die dafür geschätzten Folgekosten? Warum hat sich der Landeshauptmann nicht stärker im Sinne der Euregio für die olympiafähige Struktur in Tirol anstelle der kostspieligen Investition in Cortina als Austragungsort eingesetzt?
Landeshauptmann Arno Kompatscher antwortete u.a., dass der Standpunkt der Landesregierung zur Austragung von Olympischen Spielen unverändert sei – man habe sich nicht beworben. Aber bereits in der Vergangenheit habe man nicht ausgeschlossen, gegebenenfalls eine Anlage zur Verfügung zu stellen. Das Thema der Nachhaltigkeit sei bei Großveranstaltungen ein schwieriges. Damit in Antholz Biathlon-Spiele stattfinden könnten, brauche es keine größeren Eingriffe – die Anlage sei rein vom Sportlichen her in Ordnung. Es habe aber bereits seit langem Pläne und Wünsche gegeben, die Anlage für die Ganzjahresnutzung auszubauen – man habe die Gelegenheit Olympia nun dazu genutzt, weil der Staat mitfinanziere. Im Komitee Mailand-Cortina habe er sich mehrfach dafür eingesetzt, dass die Struktur in Tirol genutzt werde – das sei protokolliert.
Die Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages sehe vor, dass die vom Landtag gewählten Mitglieder der 6er-Kommission und der Ständigen Kommission für die Probleme Südtirols „innerhalb Mai eines jeden Jahres dem Landtag einen Bericht über ihre geleisteten und geplanten Tätigkeiten vorlegen. Unabhängig davon habe der Landtagspräsident auf jeden Fall in Kontakt mit den obgenannten Mitgliedern zu bleiben, um das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden über die neuen, in den Kommissionen in Ausarbeitung befindlichen Bestimmungen zu informieren, so die Geschäftsordnung, erklärte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) in seiner Anfrage mit dem Titel „Autonomieausbau nicht wichtig?“ und stellte dazu folgende Fragen: Hat innerhalb Mai der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 eine Anhörung der vom Südtiroler Landtag gewählten Vertreter der 6er-Kommission vor dem Landtag stattgefunden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 2. Wurde dem Landtag in einem dieser Jahre anstelle der Anhörung ein schriftlicher Bericht der Kommissionsmitglieder vorgelegt? Wenn nein, weshalb nicht? Wurde in diesen Jahren eine Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums einberufen, bei welchem die Information über die Arbeiten der Kommissionen auf der Tagesordnung stand? Derzeit werden auch die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen – Volksanwaltschaft etc. – neu besetzt. Während der Landtagspräsident die Planung der ebenso innerhalb Mai jährlich stattzufindenden Anhörungen bereits auf die Tagesordnung des Fraktionssprecherkollegiums gesetzt hat und die Termine fixiert wurden, geschah dies weder für eine Anhörung der ehemaligen noch die der aktuellen Mitglieder 6er-Kommission. Sollen keine Berichte vorgelegt werden?
Landtagspräsident Arnold Schuler sagte u.a., die letzte Anhörung eines Vertreters der 6er-Kommission im Landtag habe es 2019 gegeben, 2020 waren aufgrund der Pandemie Onlinesitzungen vorgesehen. Die Anhörung finde laut Artikel 108 quater der Geschäftsordnung auf Antrag eines Fraktionssprechers statt, es habe ab 2020 keine solche Anträge mehr gegeben. Die Dokumentation der Tätigkeit der 6er-Kommission liege im Landtag vor.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) präzisierte u.a., der vom Präsidenten zitierte Artikel 108 quater betreffe zusätzliche Anhörungen, während die Geschäftsordnung alljährlich innerhalb Mai eine Anhörung vorsehe. Die Vertreter der letzten 6er-Kommission seien nie vom Landtag angehört worden. Es fehle offenbar das Interesse an der Tätigkeit der vom Landtag selbst entsandten Mitglieder in die 6er-Kommission.
„Zusatzfinanzierung für Olympia“ war der Titel einer Anfrage von Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit): Im III. Gesetzgebungsausschuss sei am 28. Februar 2024 der Nachtragshaushalt verabschiedet worden. In diesem sei auch eine Zusatzfinanzierung in Höhe von zehn Millionen Euro für Olympia vorgesehen. Gleichzeitig habe man erfahren, dass beim Haushaltsvoranschlag des Sanitätsbetriebs ein Finanzloch von 29 Millionen Euro klafft. Dazu stellte der Abgeordnete folgende Frage an die Landesregierung: Beinhaltet die Zusatzfinanzierung zum Nachtragshaushalt auch den Bau der Bobbahn in Cortina d’Ampezzo?
Nein, man finanziere den Bau und den Betrieb der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn in Cortina nicht, so Landeshauptmann Arno Kompatscher u.a. Die Mittel im Grenzgemeindenfonds seien Gelder, die Südtirol an den Staat zahlen müsse, aber aufgrund des Mailänder Abkommens in den Fonds fließen. Es sei Sache des Staates, was mit den Geldern passiere. Es mache wenig Sinn, die Ausgaben des Sanitätsbetriebes mit jenen der Olympiaprojekte in Verbindung zu bringen. Von den Kosten von 52 Millionen Euro für Olympia würden 27 Millionen Euro vom Staat kommen.
Mit „Terminen mit Amtsdirektorinnen und -direktoren“ befasste sich eine Anfrage von Alex Ploner (Team K): Er habe, so der Abgeordnete, vor einigen Wochen einen Gesprächstermin mit einer Amtsdirektorin angefragt und auch bestätigt bekommen. Vor kurzem sei eine Mail mit dem Hinweis gekommen, dass die Amtsdirektorin weiterhin den vereinbarten Termin bestätigen würde, aber mit folgender Ergänzung, er solle „den Termin des Treffens direkt mit dem Büro dem/der Landesrat/Landesrätin absprechen.“ Dies vorausgeschickt, richte Ploner folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Gibt es von Seiten der Regierungsmitglieder Dienstanweisungen an die jeweils zuständigen Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren, Terminanfragen von Seiten der Landtagsabgeordneten oder auch anderer Amtsträgerinnen und Amtsträger ihnen zu melden? Wenn ja, von welchen und warum? Was verstehen Regierungsmitglieder mit dem Hinweis, man solle Terminanfragen und den Wunsch eines Informationsaustausches mit Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen direkt mit den Büros der zuständigen Landesregierungsmitglieder „absprechen“?
LRin Magdalena Amhof unterstrich grundsätzlich u.a., dass die Verwaltung Auskünfte an alle Bürger erteile, unabhängig vom politischen Mandat. In diesem Fall sei es viel mehr als Zeichen der Loyalität zu sehen, sie selbst habe rückgefragt, ob es möglich sei, dass sie beim Termin dabei wäre – dies im Sinne von Information und einer guten Zusammenarbeit.
Alex Ploner (Team K) wies u.a. darauf hin, dass es mitunter auch um Kontrolltätigkeit gehe – diese wolle er ohne Anwesenheit der Landesrätin tun und ohne, dass der zuständige Landesrat darüber informiert werde. Er erhalte auch von Medienvertretern Rückmeldungen, dass sie sich schwertäten, Termine bei Amtsdirektoren zu erhalten.