Von: mk
Rom – Im Verfassungsausschuss des Senats fand am Mittwochmorgen die Anhörung zum Gesetzentwurf zum Schutz der ladinischen Minderheit statt.
Der Gesetzesentwurf, der das Autonomiestatut ändern soll, um die Rechte der Ladiner zu stärken, wurde am 11. Januar dieses Jahres in der Abgeordnetenkammer verabschiedet, und wird nun im Senat behandelt.
Bei der heutigen Anhörung sprachen sich sowohl Giuseppe Detomas, ladinischer Regionalassessor (UAL) als auch die “Union Generela di Ladins dla Dolomites“ (Verband der Dolomitenladiner) für eine schnelle Behandlung des Gesetzestexts aus, damit die Verbesserung des Schutzes der Ladiner noch innerhalb dieser Legislaturperiode endgültig genehmigt werden kann.
Außerdem wurde der Verfassungsrechtler Stefan Ceccanti angehört, der erklärt hat, dass die ebenso im Gesetzesentwurf enthaltene Änderung der Rahmenbedingungen für die Wahlgesetze für Landtag und Gemeinderat für den Schutz der Ladiner keine negative Auswirkung hat, da die Ladiner, wie vom Verfassungsgerichtshof festgelegt, in jedem Fall von einer etwaigen Wahlhürde ausgenommen werden müssen.
„Wir hoffen das Ladinergesetz so schnell wie möglich in der Aula des Senats verabschieden zu können, damit es zur zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer kommt und wir das Gesetz somit vor Ende der Legislaturperiode erlassen können“, so Daniel Alfreider, SVP-Fraktionssprecher in der Abgeordnetenkammer.