Vorschlag von Landesrat Messner

Allgemeinmedizin: Förderung von diagnostischen Geräten genehmigt

Dienstag, 28. Mai 2024 | 15:29 Uhr

Von: mk

Bozen – In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung den Beschluss gutgeheißen, wonach Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin eine Förderung für den Ankauf von Medizinprodukten für die Diagnostik der ersten Ebene beantragen können. Dabei geht es um Geräte für die Durchführung von Elektrokardiogrammen, tragbare Ultraschallgeräte, Blutbild-Lesegeräte, Holter-Blutdruckgeräte, Doppler ABI, Spirometer, Dermatoskope oder Audiometer. Anspruchsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die in einer vernetzten Gruppenmedizin organisiert sind.

„Mit der richtigen Ausstattung kann die Ärztin oder der Arzt für Allgemeinmedizin viele Gesundheitsfragen im Vorfeld klären und besser einschätzen, welche Art der diagnostischen Vertiefung durch die entsprechende Fachabteilung im Krankenhaus notwendig ist oder auch nicht notwendig ist“, erläuterte Gesundheitslandesrat Hubert Messner im Rahmen der Pressekonferenz nach der Landesregierung. „Durch die Förderung für den Ankauf solcher Geräte wird die hausärztliche Tätigkeit attraktiver, und wir schaffen Anreize für die Zusammenschlüsse in vernetzten Gruppenmedizinen, die für die Gewährleistung der Betreuungskontinuität wichtig sind“, so Messner.

Festgelegt wurden die förderbaren Höchstbeträge, die im Falle von gemeinsamer Nutzung durch mehrere Ärztinnen oder Ärzte in einem Gemeinschaftsambulatorium um 50 Prozent erhöht werden. Die Förderung kann für jedes der Geräte jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren beantragt werden und darf 50 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Weitere spezifische Geräte können gefördert werden, wenn die Antragsstellenden einen Facharzttitel oder eine zusätzliche Masterausbildung besitzen und das Gerät in Zusammenhang mit der Diagnosetätigkeit im entsprechenden Fachgebiet steht. Mit Ausnahme der Blutbild-Lesegeräte ist auch eine Fortbildung zur Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

Gesuche können ab 1. bis zum 30. November 2024 beim Amt für Verwaltungsausgaben des Sprengels im zuständigen Gesundheitsbezirk des Südtiroler Sanitätsbetriebs eingereicht werden, in den Folgejahren werden die Gesuche im Dezember entgegengenommen. Für 2024 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung; weitere 400.000 Euro sind jeweils für 2025 und 2026 vorgesehen.

Bezirk: Bozen