Von: mk
Bozen – Allgemeinmediziner, die ihre Sonderausbildung in Südtirol absolviert haben, werden zukünftig zu zwei Jahren Dienst im Landesgebiet verpflichtet.
Die Südtiroler Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung die Kriterien für die Dienstverpflichtung der Allgemeinmediziner verabschiedet, die mit einem Landesstipendium die dreijährige Sonderausbildung in Südtirol absolvieren: Innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Abschluss müssen sie für mindestens zwei Jahre die Tätigkeit als Allgemeinmediziner auf dem Landesgebiet ausüben, wobei dieser Dienst freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis sowie in den verschiedensten Formen und Diensten geleistet werden kann.
“Angesichts des Hausärztemangels und der anstehenden Pensionierungen bilden wir in Südtirol jährlich bis zu 25 Allgemeinmediziner aus”, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. “Dabei ist es natürlich in unserem Interesse, dass diese nach Abschluss ihrer Ausbildung auch in unserem Land tätig sind und nicht in andere Fachbereiche oder in andere Regionen abwandern”, so die Landesrätin, die in diesem Zusammenhang auf die jährlichen Kosten der Sonderausbildung von mehr als 700.000 Euro pro Lehrgang aufmerksam macht. “Diese Investition in eine qualitativ hochwertige Ausbildung der zukünftigen Allgemeinmediziner soll mit der neuen Regelung den Menschen in Südtirol und ihrer gesundheitlichen Versorgung zu Gute kommen, gleichzeitig aber auch den jungen Ärzten Planungssicherheit gewährleisten”, betont Landesrätin Stocker.
Zusätzliche Details geregelt hat die Südtiroler Landesregierung heute auch für die bereits bestehende Dienstverpflichtung für die Fachärzte, die für ihre Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten haben: Diese müssen innerhalb von zehn Jahren nach Erlangung ihres Facharzttitels vier Jahre auf dem Landesgebiet arbeiten.